Off-Label-Beschluss des G-BA

Post/Long-Covid: Linke fragt nach Medikamenten

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Berlin -

Seit dem Frühjahr können vier Medikamente außerhalb ihrer Zulassung zur Behandlung von Post/Long-Covid verordnet werden. Doch die Linke findet, dass die Auswahl nicht weit genug geht. Sie erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Zustandekommen der Auswahl.

In Deutschland sind aktuell schätzungsweise 650.000 Menschen an Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) erkrankt. Vorausgegangen war in vielen Fällen eine Covid‑19-Infektion.

Während die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS hat in Kooperation mit dem Charité Fatigue Centrum als führendem Forschungszentrum für das Krankheitsbild eine umfangreiche Liste mit empfohlenen Medikamenten veröffentlicht hat und auch in Österreich 22 Medikamente empfohlen und erstattet werden, seien hierzulande gerade einmal vier Medikamente durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für den Off-Label-Use bei Post/Long-Covid zugelassen worden. Alle anderen Therapieoptionen müssten Betroffene aus eigener Tasche zahlen.

Die Linke kritisiert, dass der G-BA ohne nachvollziehbare Begründung zwischen Post/Long-Covid auf der einen und ME/CFS auf der anderen Seite differenziere. Patientinnen und Patienten, die bereits vor der Covid-19-Pandemie infolge anderer Erreger an ME/CFS erkrankt seien, würden daher weitgehend von einer Behandlung ausgeschlossen. Denn lediglich eines der vier Medikamente sei auch für ME/CFS vorgesehen.

Medikamente wie Naltrexon, die sich bereits im Off-Label-Use bewährt hätten und deren Wirksamkeit in klinischen Studien oder Fallberichten belegt sei, würden vom G‑BA nicht berücksichtigt. Stattdessen seien unter den vier Medikamenten die Antidepressiva Agomelatin und Vortioxetin zu finden, die im Gegensatz zu anderen Off-Label-Use-Medikamenten weniger häufig angewandt worden seien.

„Die veröffentlichte Liste wird damit auch nach Ansicht der Fragestellenden den Bedürfnissen von Erkrankten nicht gerecht. Des Weiteren kritisieren Betroffene, dass die Wichtung von Antidepressiva in der Verordnungsfähigkeit Stigma befördern, weil Symptome so verstärkt als psychisch eingeordnet werden könnten und die Schwere der körperlichen Erkrankung in diesem Kontext nicht ausreichend Beachtung finden.“

Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie es zu der Auswahl gekommen ist, inwieweit die Erfahrungen von Patientenorganisationen wie dem Bundesverband ME/CFS Fatigatio bei der Entscheidung des G-BA berücksichtigt wurden und warum die Arbeit der Expertengruppe auf Post/Long-Covid beschränkt und die Erarbeitung von Leitgaben für ME/CFS außen vor gelassen wurden.

Außerdem wird nach weiteren Medikamenten wie Pyridostigmin, LDA (Low Dose Aripiprazol), LDN (Low Dose Naltrexon) oder neuromodulatorischen Medikamenten wie Dexamfetamin gefragt, die nicht in die Liste der erstattungsfähigen Medikamente aufgenommen wurden, obwohl sie von vielen Betroffenen als wirkungsvoll beschrieben und von der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS an der Charité empfohlen wurden und in anderen EU-Staaten bereits zugelassen sind.

„Welche Anstrengungen werden aktuell seitens des G‑BA unternommen, um die Liste an verordnungsfähigen Medikamenten für den Off-Label-Use zur Behandlung von ME/CFS auszuweiten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei ME/CFS um eine schwere körperliche Krankheit handelt, und wenn ja, warum werden nicht weitere Medikamente zugelassen, die besonders somatische Leit- und Kernsymptome adressieren? Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um der Stigmatisierung von ME/CFS als rein psychische Erkrankung entgegenzuwirken?“

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