Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen die aus ihrer Sicht unzulässigen Praktiken von ausländischen Versendern. Genützt hat es bislang nicht viel: Erwirkte Ordnungsgelder verjährten, weil sie nicht wirksam zugestellt werden konnten. Jetzt hat die Kammer einen Erfolg erzielt: Erstmals konnte bei DocMorris gepfändet werden.
Schon vor Jahren hatte DocMorris Gerichtsverfahren in Stuttgart verloren, in denen es um die Art und Weise von Werbung samt Rabatten ging. Trotz der Niederlagen machte der Versender nach Ansicht der Kammer weiter, woraufhin diese Ordnungsgelder beantragte. Allein in einem Verfahren wurden in den Jahren 2024 und 2025 nacheinander 50.000, 60.000 und schließlich 100.000 Euro als Strafe verhängt. Das Oberlandesgericht wies Beschwerden von DocMorris zurück, sodass die Beschlüsse rechtskräftig wurden.
Doch die Sache verlief zunächst im Sande. Daher empfahl das Gericht der Kammer, die Beschlüsse in den Niederlanden vollstrecken zu lassen. Mit den entsprechenden Bestätigungen konnte ein niederländischer Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der die Konten von DocMorris erfolgreich pfändete.
Der Versender klagte dagegen vor einem Gericht in Limburg, doch in erster Instanz blieb die Kammer erfolgreich: Diese sei berechtigt, rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse Baden-Württemberg auch im Ausland zu vollstrecken.
Aus Heerlen heißt es auf Anfrage, es handele sich „lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrages“. Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz. „Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität von DocMorris.“ Man habe dennoch entschieden, Berufung einzulegen, um die Rechtslage in dieser Angelegenheit abschließend klären zu lassen.
In den vergangenen Jahren waren rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder wiederholt verjährt, weil Pfändungsversuche erfolglos geblieben waren. Alleine das Landgericht Köln hatte eine ganze Reihe von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erlassen – ohne Ergebnis. Die Apothekerkammer musste ungläubig zusehen, wie DocMorris Urteile ignorierte und die Zeche prellte.
Zwar kann ein vor einem deutschen Gericht erstrittener Titel grundsätzlich vor einem deutschen Gericht vollstreckt werden. Doch wenn der Betroffene hierzulande keine Vermögenswerte hat, läuft der Beschluss ins Leere: Gegen Vermögen im Ausland kann nicht vollstreckt werden. Das Ordnungsgeld hat zwar Strafcharakter, fällt aber unter die EU-Verordnung „über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ (EuGVVO). Die Kammer darf in diesem Fall im Auftrag des Gerichts das Geld eintreiben – das dann der Staatskasse zufließen muss.
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