Kommentar

Pick-up ohne Ende

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Pick-up-Stellen beschäftigen die Politik seit 2008. Das sollte reichen, um eine Lösung zu finden, sollte man meinen. Doch in den Ministerien beißen sich die Rechtsexperten ihre Zähne aus: Jeder Vorschlag, Pick-up einzudämmen, wurde wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschmettert. Es bleibt die Frage: Kann es für die Juristen in den Verfassungsressorts überhaupt einen praktikablen Vorschlag geben?

Dabei dürfte insbesondere die FDP ein Durchbruch in der Debatte herbei sehnen: Landtagswahlen in drei Bundesländern stehen vor der Tür. Viele Apotheker, mit denen man es sich nach dem AMNOG verscherzt hatte, würde ein Pick-up-Verbot positiv überraschen – vielleicht sogar wieder in die Arme von Bahr & Co. treiben.

Das jüngste Kapitel im Pick-up-Drama zeigt, dass die Zweifel der Apotheker berechtigt sind: Da nimmt die ABDA den Politikern und Ministerien die Arbeit ab, erarbeitet einen Lösungsvorschlag, damit auch dieser in einem gerade einmal dreiseitigen Schriftverkehr zwischen den Staatssekretären von BMG und BMJ als „nicht geeignet“ abgetan wird. Schließlich wird die ABDA-Spitze zur Hinrichtung des Pick-up-Verbots zu einem persönlichen Treffen ins Ministerium bestellt, nach dem festgestellt wird: Man konnte sich inhaltlich keinen Schritt näher kommen.

Nach dem Treffen im Ministerium scheint allen Beteiligten klar, dass es keine Lösung geben wird. Das Versprechen, die Gespräche fortzusetzen, erscheint angesichts der Chronologie des Scheiterns nur als Versuch, Apotheker als potentielle Wähler zu besänftigen. Und so bleibt nur eines ungewiss. Wer traut sich als Erster auszusprechen: Ein Pick-up-Verbot wird es nie geben.

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