Versandapotheken

Pick-up: Länder geben Hoffnung auf

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Berlin -

Das Hin und Her zwischen den Verfassungsressorts in Sachen Pick-up hat offenbar auch in den Bundesländern zu Verunsicherung geführt. Aus Sicht der Fachreferenten in den Gesundheitsministerien ist ein Verbot von Pick-up-Stellen nicht mehr realistisch. Nach einem Treffen der Bereichsleiter Arzneimittel hieß es, dass man den Abholstellen nur noch über ein generelles Rx-Versandverbot beikommen könne. Dafür gibt es aber keine Mehrheit.

 

Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJ) den neuen Vorschlag der ABDA als verfassungswidrig abgewiesen hat, haben die Arzneimittel-Experten der Landesministerien wenig Hoffnung auf eine Einigung zwischen den beiden Ressorts. Dem Vernehmen nach nehmen die meisten Beamten zur Kenntnis, dass einem Pick-up-Verbot aus Sicht der FDP-geführten Ministerien zu viele rechtliche Hürden im Weg stehen.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni 2011 hatten sich die Ländervertreter noch einmal gemeinsam gegen Pick-up-Stellen ausgesprochen. Auch in ihren Stellungnahmen zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hatten mehrere Länder die Bundesregierung aufgefordert, dem im Koalitionsvertrag angekündigten Verbot endlich nachzukommen.

In Sachen ApBetrO zeichnen sich mehrere Änderungsanträge ab. Einzelne Länder warnen weiterhin vor der Privilegierung von Filialapotheken in Sachen Notdienst und Rezeptur. Andere Experten sind dagegen der Meinung, dass Apotheker schon heute beispielsweise Rezepturen innerhalb ihrer Filialverbünde delegieren. Ob ein Änderungsantrag eine Mehrheit bekommt, ist derzeit also nicht klar.

Das im Kabinettsbeschluss vorgesehene Qualitätsmanagementsystem (QMS) wird von den meisten der Sitzungsteilnehmer begrüßt. Kritisch angemerkt wird aber die daraus resultierende Bürokratie. Darüber hinaus sind aus mehreren Ländern redaktionelle Änderungsanträge zu erwarten.

Wenn sich bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 14. März herausstellt, dass die Bearbeitung der ApBetrO zu viel Zeit in Anspruch nimmt, könnten die Ländervertreter einen Unterausschuss einberufen. Dass der Abstimmungstermin für die ApBetrO dadurch verschoben wird, ist dem Vernehmen nach aber sehr unwahrscheinlich.

 

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