Notfallkontrazeptiva

ABDA: EDV-Stichtag für PiDaNa-Switch

, Uhr aktualisiert am 16.01.2015 13:54 Uhr
Berlin -

 Die ABDA fordert bei der Freigabe der „Pille danach“ eine schnelle Information der Apotheker. In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums bittet die Standesvertretung, „dafür Sorge zu tragen, dass die Änderung zum 1. oder 15. eines Monats in Kraft tritt“. Außerdem solle der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens vier Wochen vorher verbindlich feststehen.

Die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) solle bei Inkrafttreten so geregelt werden, „dass die Apotheken rechtzeitig über alle relevanten Daten informiert werden können“, erklärt eine ABDA-Sprecherin. Ob das gelinge, sei natürlich noch nicht abzuschätzen.

Die Frist fordert die ABDA mit Verweis auf die Software: „Dies sei erforderlich, um die Daten in den einschlägigen Datenbanken zu hinterlegen und damit die Einhaltung der Abgabemodalitäten und die ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten“, schreibt Chefjurist Lutz Tisch in der Stellungnahme.

Grundsätzlich begrüße man die Initiative des Verordnungsgebers zu einer schnellen Anpassung der Rechtslage, betont die ABDA-Sprecherin. In der Stellungnahme wird zudem hervorgehoben, dass dadurch der Verschreibungsstatus von EllaOne (Ulipristal) im nationalen Recht verankert werde und damit rechtliche Unsicherheiten beseitigt würden.

Das BMG hatte am Mittwoch einen Entwurf für eine Änderung der AMVV vorgelegt. Demnach soll Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption und das Präparat EllaOne rezeptfrei erhältlich sein. 40 Verbände konnten innerhalb eines Tages bis gestern Mittag hierzu eine Stellungnahme abgeben. Wie viele Antworten im BMG eingetroffen sind, konnte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage nicht beantworten.

Die Ärzte hatten ihre Stellungnahme bereits gestern publiziert. Sie fordern verbindliche Vorgaben für die Beratung. Außerdem führte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Schweizer Modell als Vorbild an, wonach eine aufwändige Beratung anhand eines Protokolls zwingend vorgeschrieben ist. Für Frauen unter 20 Jahren soll die Erstattung durch die Krankenkassen weiterhin an die Vorlage eines Rezeptes gebunden sein.

Wie die ABDA zu diesem Modell steht und ob ihr auch ein Beratungshonorar nach dem Schweizer Vorbild vorschwebt, verrät die ABDA nicht. In der Stellungnahme wird auf die Beratung durch die Apotheker und eine mögliche Vergütung nicht eingegangen.

Heute hat das BMG Vertreter der Apotheker, Frauenärzte und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Gesprächen ins Ministerium geladen. Gemeinsam sollen Kriterien entwickelt werden, um eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen. Die ABDA teilte vorab mit, ohne konkrete Vorschläge, sondern ergebnisoffen in die Gespräche zu gehen.

Offen ist nach wie vor, ob die OTC-Packung von EllaOne auch vor einer entsprechenden Änderung der AMVV schon ohne Rezept abgegeben werden darf. Aus Sicht des Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, ist eine Änderung der Verordnung zwingende Voraussetzung.Das BMG hat sich hierzu dagegen nicht positioniert.

Nach einer Klarstellung des Regierungspräsidiums Arnsberg (RP) dürfen zumindest die aktuellen EllOne-Packungen nicht als OTC abgegeben werden. Da die EU-Kommission die Zulassung für das Präparat unter Vorgabe einer inhaltlich veränderten Packungsbeilage erteilt hat, muss diese erst ausgetauscht werden. Der Hersteller HRA Pharma – dessen Bochumer Firmensitz im Zuständigkeitsbereich des RP liegt – wird außerdem die Umverpackung entsprechend umgestalten. Bis Mitte Februar soll das Präparat als OTC-Variante erhältlich und in der Software gelistet sein.

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