EuGH-Spezial

Niederlande als Überraschungsjoker

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Dass ausgerechnet die Niederlande als Überraschungsjoker in letzter Minute der in Heerlen angesiedelten Kapitalgesellschaft DocMorris beigesprungen sind, sorgte nicht nur in Luxemburg für Aufregung. Denn auch bei der niederländischen Apothekerkammer wusste man offenbar nichts über das kurzfristige Engagement der eigenen Regierung. Im Schriftlichen Verfahren hatten die Niederlande keine Stellungnahme abgegeben; viele Beteiligte erfuhren erst vor Ort anhand eines Aushangs über den neuen Streithelfer.

„Wir hatten zum ursprünglichen Fall nichts zu sagen. Als wir dann aber die Ausführungen der deutschen Regierung und der anderen Mitgliedsstaaten gelesen haben, wollten wir einiges klar stellen“, erklärte Yvo de Vries, Bevollmächtigter aus dem Außenministerium in Den Haag.

In seinem Plädoyer bezeichnete es de Vries als „nicht selbsverständlich“, dass angestellte eher als selbstständige Apotheker bereit sind, „zu Lasten ihrer Berufspflichten einem wirtschaftlichen Leistungsdruck nachzugeben“. Und selbst wenn dies so wäre, müsse die Frage erlaubt sein, ob dies die Volksgesundheit beeinflussen könne.

Laut de Vries hat der Apotheker nämlich „eigentlich gar keinen Spielraum“, um Absatz und Gewinnmargen zu beeinflussen: Arzneimittel würden zum größten Teil verordnet; der Arzt lege neben dem Medikament auch Dauer und Dosierung fest. Die Preise seien gesetzlich geregelt, und selbst Wirkstoff-Verordnungen bedeuteten nicht, dass Apotheker „systematisch teurere Marken“ verkaufen könnten.

Abgesehen davon, dass die Selbstmedikation ohnehin von den Verbrauchern aus der eigenen Tasche bezahlt wird, sieht de Vries im OTC-Geschäft der Ketten keine erhöhte Gefahr für die Volksgesundheit: „Diese Produkte sind im freien Handel, weil sie bei korrektem Umgang nur geringe Gesundheitsrisiken aufweisen“, so der niederländische Regierungsvertreter. „Ich glaube auch nicht, dass die unabhängigen Apotheker ihre Kunden zu einer möglichst sparsamen Anwendung anhalten.“

In den Niederlanden sei seit der Liberalisierung die Qualität der Apotheken nicht gesunken, sondern nach wie vor sehr hoch. „Unternehmer sind auch nicht gut beraten, wenn sie ihr Dienstleistungsniveau absenken“, so de Vries. Dem niederländischen Vertreter zufolge reichen weniger einschränkende Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz und die Unabhängigkeit der Apotheker zu garantieren.

So gelte in den Niederlanden das Standesrecht uneingeschränkt. Die damit persönlich verantwortlichen Apotheker können sich laut de Vries Weisungen ihrer Vorgesetzten entziehen, da dies in den Tarifverträgen, „die einem ministeriellen Beschluss gleichkommen“, vorgesehen sei. In der Praxis sei dies allerdings noch nicht vorgekommen, so de Vries in seiner Schlussbemerkung - die sich ja nun allerdings in beide Richtungen auslegen lässt.

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