GKV-Finanzen vs. Standortförderung

Länder wollen Pharmastandort stärken

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Berlin -

In den letzten beiden Tagen haben die Chefs der Länder in Berlin beraten. Gesundheitspolitische Themen haben dabei kaum eine Rolle gespielt, allerdings haben die Länderchefs einen Beschluss zur Förderung des Pharmastandorts Deutschland gefasst. Unter anderem fordern die Länder, zukünftig stärker in den Pharmadialog eingebunden zu werden. Außerdem müssten wirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte bei den geplanten Strukturreformen zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen gleichwertig mitgedacht werden.

„Der Pharmastandort Deutschland besitzt eine herausragende Bedeutung für die Gesundheitsversorgung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft des Landes“, heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Die pharmazeutische Industrie sichere nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, sondern zähle zugleich zu den forschungsintensivsten und wertschöpfungsstärksten Branchen Deutschlands. Auch angesichts geopolitischer Spannungen, internationaler Standortkonkurrenz und anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln gewinne die Stärkung des Pharma- und Chemiestandorts zunehmend an strategischer Bedeutung.

„Nach Auffassung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie am Standort Deutschland in den vergangenen Jahren jedoch spürbar verschlechtert“, stellen die Länderchefs klar. Auch der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführte erhöhte Herstellerrabatt von 15,5 Prozent führe zu einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen.

„Vor dem Hintergrund des Ziels, den Pharmastandort Deutschland zu stärken, gilt es, die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Attraktivität des Forschungs-, Produktions- und Investitionsstandorts sorgfältig zu beobachten und wenn nötig abwägend zu berücksichtigen“, heißt es weiter.

Um den Pharmastandort zu stärken, brauche es verlässliche und planbare Rahmenbedingungen, die Investitions- und Innovationsentscheidungen erleichtern. Zugleich müssten gesundheits- und wirtschaftspolitische Ziele konsequent gemeinsam gedacht werden, um Versorgungssicherheit, stabile Beiträge und industrielle Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu gewährleisten.

Abhängigkeit von Drittstaaten

Die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen bleibe eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe, betonen die Länder. Nach dem Spargesetz müssten nun im nächsten Schritt Strukturreformen folgen, die das mittel- bis langfristige Ausgabenwachstum der GKV begrenzen, die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Systems stärken und zugleich den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnen.

Dabei müssten alle Beteiligten einen fairen Beitrag leisten und die Hauptlast nicht von einzelnen Akteuren gestemmt werden. „Vielmehr bedarf es einer ausgewogenen Lastenverteilung, die sowohl den Erfordernissen einer tragfähigen GKV-Finanzierung als auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der betroffenen Branchen Rechnung trägt“, betonen die Länder.

Die Ziele der Stabilisierung der GKV und des Erhalts und der Stärkung des Pharmastandortes Deutschland müssten dabei gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Strukturelle Anpassungen hinsichtlich der Arzneimittelversorgung dürften dabei nicht zu stärkeren Abhängigkeiten von Drittstaaten und dadurch zu vulnerableren Lieferketten für Arzneimittel führen.

„Denn dies geht auch mit Risiken für die GKV einher – in Form von höheren Kosten im Krisenfall und der erschwerten Versorgung ihrer Versicherten entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag“, warnen die Länder.

Einbindung in den Pharmadialog

Die Länderchefs fordern, künftig stärker in den Pharma- und Medizintechnikdialog eingebunden zu werden. „Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, langfristig verlässliche regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie sicherzustellen, um Investitionen in Deutschland nachhaltig planen zu können“, heißt es in dem Beschluss.

Standortklausel umsetzen

Das Fachgremium zur Standortklausel habe „wertvolle und konstruktive“ Arbeit geleistet. Die Bundesregierung sollte alle Vorschläge nun zügig prüfen und bewerten und anschließend auf dieser Grundlage umsetzen, fordern die Länder.

Auch die entstehenden Mehrkosten müsse der Bund dabei im Blick haben: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, ein tragfähiges Konzept zur ausgewogenen Finanzierung der Standortklausel vorzuschlagen, das eine Entlastung innovativer Pharmaunternehmen ermöglicht ohne andere Unternehmen zusätzlich zu belasten“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Unternehmen in Deutschland fördern

Hinsichtlich sicherheitspolitischer Fragen nehme die Pharmabranche eine wichtige Rolle ein, denn Produktionsstätten von Arzneimitteln in Deutschland und Europa sicherten die Arzneimittelversorgung in Krisenfällen besser ab.

„Speziell Unternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren und damit über die Wertschöpfung einen Gemeinwohlbeitrag und auch als Arbeitgeber einen Beitrag zur GKV-Finanzierung leisten, sollten weniger Belastung erfahren als Marktteilnehmer aus Drittstaaten“, fordern die Länder.

Lob aus der Pharmabranche

„Die Landesregierungen sind nah dran an den Standorten, sehen, was die Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Produktion leisten, was sie für die einzelnen Regionen als Arbeitgeber bedeuten. Sie haben den Handlungsbedarf klar erkannt. Nun ist der Bund gefordert, eine praxistaugliche Standortklausel rechtssicher umzusetzen und endlich eine Pharmastrategie vorzulegen, die dauerhaft Planungssicherheit schafft“, lobt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Die Standortklausel könne ein wichtiges Signal sein, sie sei jedoch keine Entlastung im eigentlichen Sinn, sondern könne lediglich verhindern, dass Unternehmen durch einen zusätzlichen Herstellerabschlag noch mehr belastet werden. Gerade Unternehmen, die hierzulande forschen, entwickeln, produzieren und Arbeitsplätze sichern, brauchten verlässliche und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, betont der BPI.

Darüber hinaus fordert der BPI, patentfreie Arzneimittel grundsätzlich vom zusätzlichen Herstellerabschlag auszunehmen.

„Deutschland braucht eine Pharmastrategie, die Versorgungssicherheit, Innovation und industrielle Wertschöpfung zusammenführt. Die Länder haben hierfür wichtige Impulse gesetzt“, so Joachimsen.

Auch Pharma Deutschland lobt den Beschluss der MPK. „Unser starkes Sozial- und Gesundheitssystem beruht seit jeher auf einer starken Wirtschaft. Wir erwarten, dass dieser Gedanke in der Pharmastrategie der Bundesregierung so klar zum Ausdruck kommt, wie in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz“, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.

Insbesondere die Positionierung der Länder zur Standortklausel sei aus Sicht des Verbandes entscheidend. Die MPK fordere ein tragfähiges Finanzierungskonzept, das innovative Pharmaunternehmen entlastet, ohne andere Unternehmen zusätzlich zu belasten. Zugleich sollten bei der Standortförderung auch Unternehmen angemessen berücksichtigt werden, die durch Produktion, Investitionen, Beschäftigung oder die Bereitstellung versorgungsrelevanter Arzneimittel einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisteten. Fehlende eigene klinische Forschung oder Arzneimittelentwicklung dürfe nach dem Beschluss nicht allein zu einer Benachteiligung führen.

Pharma Deutschland unterstützt zudem die Forderung der Länder, die Vorschläge des Fachgremiums zur Standortklausel zügig auf Umsetzbarkeit und Wirkung zu bewerten und auf dieser Grundlage eine faire und nachhaltige Lösung umzusetzen.

Keine Beschlüsse zur Pflege

Nicht thematisiert haben die Länderchefs die Reform der Pflegeversorgung. „Wir bedauern ausdrücklich, dass die professionelle Pflege in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz keine Berücksichtigung findet“, so Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Insbesondere, da sich Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland noch kurz vor der Konferenz für Änderungen am PNOG eingesetzt hatten.

„Es bleibt trotzdem beim dringenden Änderungsbedarf. Die besonderen Verwerfungen in der ambulanten und teilstationären Pflege müssen thematisiert werden. Genauso wie die unangemessene Benachteiligung von Einrichtungen, die das regional übliche Entgelt bezahlen“, so Knieling weiter.

Pflegeunternehmen brauchten verlässliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Planungssicherheit und eine nachhaltige Stärkung ihrer Versorgungsstrukturen. Die wirtschaftlichen Belastungen und die Bedeutung der ambulanten Pflege für die Versorgungssicherheit dürfen nicht länger ausgeblendet werden. „Wir erwarten, dass die Anliegen der professionellen Pflege zeitnah aufgegriffen werden und Eingang in die weiteren politischen Beratungen finden.”

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