Apothekenbetriebsordnung

Länder wollen andere ApBetrO

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum zahlreiche Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): An erster Stelle wollen die Experten Privilegierungen bezüglich des Notdienstes und der Rezepturen vermeiden. Neu ist, dass das Medikationsmanagement als ausschließlich pharmazeutische Tätigkeit klassifiziert werden soll. Die Präsenzapotheke soll zudem vor der unbegrenzten Zulassung des Botendienstes geschützt werden.

 

Hinsichtlich der Rezeptur stellt der Gesundheitsausschuss klar, dass alle Ausgangsstoffe in der herstellenden Apotheke geprüft werden müssen. Die Regierung wollte die Untersuchung in nur einer der Apotheken ermöglichen. Aus Sicht der Länder kann es so aber zu Verwechslungen kommen, und das Einbringen von Fälschungen werde möglich. Mitarbeiter der Filialen könnten zudem diskriminiert werden, weil sie „der Erfahrungen beraubt werden, ihre Fähigkeiten zu erhalten“.

Auch beim Notdienst empfehlen die Gesundheitsexperten dem Plenum eine Streichung der Lockerungen: Die Regierung wollte es ermöglichen, dass der Notdienst innerhalb des Filialverbundes bei „berechtigtem Interesse“ geschoben werden kann. Dies bedeute eine Abkehr vom Grundsatz der gleichmäßigen Beteiligung aller Apotheken am Notdienst, kritisiert der Ausschuss. Die unbestimmten Begriffe „berechtigtes Interesse“ und „angemessene Nähe“ könnten außerdem zu Auslegungsproblemen führen. Die Flächenländer hatten zudem angemerkt, dass man Patienten keine längeren Fahrtwege zur nächsten Apotheke zumuten könne.

 

 

Grundsätzlich stellt der Gesundheitsausschuss klar: „Dass eine Hauptapotheke und bis zu drei zusätzliche Filialapotheken im Rahmen einer Erlaubnis betrieben werden, hat allein verwaltungstechnisch-organisatorische Gründe und bedeutet in keiner Weise eine unterschiedliche Regelung […].“

Das Medikationsmanagement wollte die Regierung zudem als „apothekenübliche Leistung“ etablieren. Den Ländern ist dies zu wenig: „Wegen des hohen pharmazeutischen Anspruchs ist es nur folgerichtig, wenn das Medikationsmanagement dem Apotheker vorbehalten bleibt“, so die Begründung. Die Arzneimittelberatung soll fortan als ausschließlich pharmazeutische Tätigkeit eingestuft werden und damit nicht als ärztliche.

Hinsichtlich des Botendienstes spricht sich der Gesundheitsausschuss für eine Streichung der vorgesehenen Lockerung aus. Eine uneingeschränkte Zulassung des Botendienstes könnte zu einer weiteren Regelversorgungsform und einer Schwächung der Präsenzapotheke führen.

 

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