Apothekenbetriebsordnung

Länder feilen weiter an ApBetrO

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Berlin -

Dass die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aus der Abstimmung im Bundesrat unverändert heraus kommt, wird immer unwahrscheinlicher: Eine Sprecherin des hessischen Gesundheitsministeriums sagte, dass ihr Ministerium der Verordnung zwar grundsätzlich zustimme. „Wir prüfen aber derzeit, in welchen Punkten für uns gegebenenfalls Änderungsbedarf besteht.“ Zuvor hatte auch schon Brandenburg einige Punkte der Verordnung kritisiert. Die schlechte Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium (BMG): Jeder Änderungswunsch der Länder muss ohne wenn und aber in die Verordnung aufgenommen werden.

 

Mehrere Bundesländer hatten nach Bekanntwerden des ersten Entwurfes der ApBetrO protestiert und sogar damit gedroht, der Novelle nicht zuzustimmen. Nach mehreren Veränderungen hatte das Bundeskabinett die ApBetrO am 1. Februar durchgewunken.

Kurz darauf hatte Schleswig-Holstein ein positives Votum im Bundesrat angekündigt. Einziges Manko: Das fehlende Pick-up-Verbot. Die brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke) sah die ApBetrO weitaus kritischer: Auch mit der überarbeiteten Version könnte es zu einer „Apotheke light“ durch die Hintertür kommen, warnte die Ministerin.

Im März haben die Länder dann noch eine Möglichkeit, das Papier vor seiner Abstimmung am 30. März im Gesundheitsausschuss zu beraten. Dieser kann dem Plenum Beschlussempfehlungen und Anträge für Änderungen an der Verordnung vorlegen.

Grundsätzlich haben die Länder bei Verordnungen mehr Einfluss als in normalen Gesetzgebungsverfahren, weil hier der Umweg nicht über den Vermittlungsausschuss gegangen werden muss. Die vom Plenum beschlossenen Änderungswünsche müssten von der Regierung auch so übernommen werden. Die einzige Möglichkeit der Bundesregierung wäre dann noch das sogenannte „Verkündungshindernis“: Die Rücknahme der ApBetrO.

 

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