Apothekenbetriebsordnung

Länder drohen Bahr mit Boykott

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Berlin -

Mehrere Länder laufen gegen Teile des Referentenentwurfes zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Sturm: In ihren Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kritisieren Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken. Die Länderministerien drohen teilweise sogar damit, der Novellierung in der vorliegenden Fassung die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern. Im schlimmsten Fall müsste Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die ApBetrO wegen des Länderwiderstandes auf Eis legen.

 

Auf massive Kritik stoßen unisono die Neuregelungen zu Notdienst und Rezeptur in Filialapotheken: Von einem „Paradigmenwechsel hinsichtlich der Apothekenausstattung und der Tätigkeiten in Apotheken“ spricht das rheinland-pfälzische Ministerium. Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung insbesondere in Flächenländern sei gefährdet. In Bayern sieht man insbesondere den patientenindividuellen Notdienst in Gefahr.

Auch in Magdeburg sieht man eine „Verschlechterung des Apothekenangebotes, die so nicht hinnehmbar ist“: „Das BMG muss sich spürbar bewegen, sonst können wir nicht zustimmen“, heißt es in einer Mitteilung. Selbst aus dem FDP-geführten Ministerium in Kiel hieß es, die Themenbereiche Notdienstverpflichtungen, Laborvorhaltung, Rezepturherstellung und die entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgung seien einer „sehr kritischen Prüfung“ zu unterziehen. Man gehe aber davon aus, dass die Anregungen aus den Ländern bereits für die Kabinettsvorlage aufgegriffen und berücksichtigt werden.

Einige Länder wollen das BMG außerdem dazu bewegen, doch noch mit der ApBetrO Pick-up-Stellen zu verbieten. Insbesondere die von einer schwarz-gelben Koalition regierten Länder Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein unterstrichen, dass das Verbot der Abgabestellen endlich durchgesetzt werden müsse. Kiel verwies auf die Gesundheitsministerkonferenz, die die Bundesregierung bereits im Juni aufgefordert hatte, ihren Aussagen im Koalitionsvertrag nachzukommen.

Legt das BMG den Ländern im Bundesrat eine unveränderte Fassung der Verordnung vor, ist eine Mehrheit unwahrscheinlich. Die Bundesländer hätten dann aber die Möglichkeit, dem Entwurf „nach Maßgabe von Änderungen“ zuzustimmen. Das BMG wiederum hätte dann drei Möglichkeiten: Die angemerkten Änderungen einzuarbeiten, ein offizielles Gesetzgebungsverfahren durch den Bundestag einzuleiten oder die Verordnung komplett fallen zu lassen.

 

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