Thema in Apotheken?

Rente mit 63 – was bedeutet das eigentlich?

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Berlin -

Die Ampel-Koalition streitet über die Rente mit 63. Ist das Thema für Apothekenmitarbeiter:innen relevant?

„Die Rente mit 63 wie das Bürgergeld in seiner jetzigen Ausgestaltung setzen Fehlanreize, die wir uns nicht leisten können“, so die FDP in einem aktuellen Papier. Dabei ist die „Rente mit 63“ eigentlich nur noch ein umgangssprachlicher Begriff – heute ist es nicht mehr möglich, ohne Abstriche in diesem Alter in Rente zu gehen. Durch die ursprüngliche Regelung konnten vor 1953 geborene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren vorzeitig und ohne Abschläge im Alter von 63 Jahren in Rente gehen.

Heute geht es stattdessen eigentlich um die „Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte“ für die Jahrgänge 1953 bis 1963. Differenziert wird zwischen:

  • „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren sowie der
  • „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Jahren.

Wer also über die Dauer von 45 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann demnach ohne Abschläge in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1964 ist eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ abschlagsfrei derzeit erst ab dem Alter von 65 möglich – und bei 45 Beitragsjahren.

Abschlagsfrei in Rente – ab wann möglich?

So ist die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters geplant.Grafik: Bundesregierung

Aktuell ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ – für den Geburtsjahrgang 1959 – eine Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten. „Somit ist es falsch, sie ‚Rente mit 63‘ zu nennen“, stellt auch der Faktencheck der Bundesregierung klar. Wer jetzt beispielsweise 63 Jahre alt ist, muss noch etwa 1,5 Jahre arbeiten, um in abschlagsfrei in Rente zu gehen – sofern er dann 45 Beitragsjahre zusammenhat. Wenn nicht, muss bis etwa 66,5 Jahren weitergearbeitet werden (je nach Geburtsjahr, siehe Grafik).

Demnach könnte heute höchstens die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren mit der früheren „Rente mit 63“ gleichgestellt werden, da sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Für jeden Monat, den Arbeitnehmer:innen dann aber vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – dauerhaft für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.

Kein Thema bei der Adexa

In den Apotheken betrifft die Debatte einige ältere PTA, die bereits viele Jahre dabei sind, und womöglich auch einige angestellte Apotheker:innen, die die Abschläge aufgrund ihres höheren Gehaltes besser abfedern können. Bei der Apothekengewerkschaft Adexa ist die aktuelle bundespolitische Diskussion jedoch derzeit noch kein Thema.

Dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die überhaupt vorzeitig aus der Arbeitswelt scheiden, für die FDP ein No-Go sind, versteht sich fast von selbst. Die aktuelle Debatte mit irreführenden Bezeichnungen könnte Arbeitnehmer:innen im Zweifel aber nur noch mehr verwirren, da dieses Rentenmodell zunehmend weniger Menschen betrifft. Ohne Abschläge in vor 67 Jahren in Rente zu gehen, wird durch die Anhebung des Renteneintrittsalters ohnehin für viele immer schwerer.

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