Keine Bestrafung „falscher Fälle“

KV Thüringen: Ablehnung der Notfall-Gebühr

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Berlin -

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) lehnt Forderungen nach einer Notfall-Gebühr ab. „Wir sollten nicht das Signal senden, dass Menschen, die medizinischer Hilfe bedürfen, womöglich eine Bestrafung zu befürchten haben“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel, der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund ist, dass Klinik-Notaufnahmen über Überlastung wegen sogenannter falscher Notfälle klagen. Mitunter suchen Menschen wegen nicht dringlicher Beschwerden die Notaufnahmen auf, um langen Wartezeiten auf einen Termin in einer Arztpraxis zu entgehen.

Patienten könnten häufig nur schwer einschätzen, inwiefern ein Anliegen tatsächlich akut behandlungsbedürftig sei. Zudem könne ihre Einschätzung von der der Ärzte stark abweichen. „Die Forderung nach einer Notfallgebühr halten wir daher nicht für sinnvoll“, sagte Rommel.

Notfall-Gebühr wird diskutiert

Über eine Notfallgebühr wird immer wieder debattiert. Zuletzt hatte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, in bestimmten Fällen eine Eigenbeteiligung für Eltern verlangt. „Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt“, hatte Fischbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gesagt.

Auch der Ärzteverband Hartmannbund sieht in einer solchen Gebühr kein Tabu. Mehrere Landesverbände hatten sich im Frühjahr dafür ausgesprochen, Patienten finanziell mit einzubeziehen, um eine Schieflage des Systems der Notfallversorgung zu beenden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4500 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat.

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