EuGH-Spezial

Krisenfall Konzernpleite

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Was passiert eigentlich, wenn ein Kettenkonzern pleite geht? Die vielleicht am nächsten liegende Frage kam erst zum Schluss. Alice Guimaraes-Purokoski, Bevollmächtigte der finnischen Regierung, beschäftigte sich in ihrem Plädoyer mit dem Aspekt der Versorgungssicherheit. Ihrer Meinung nach könnte die Arzneimittelversorgung stark beeinträchtigt werden, sollte ein dominierender Anbieter ausfallen.

Guimaraes-Purokoski wies darauf hin, dass bereits heute die unterschiedlichen Zulassungssysteme in den Mitgliedstaaten den jeweiligen regionalen Gegebenheiten wie Bevölkerungsdichte und Fläche angepasst seien. Dass weniger strenge Auflagen im Ausland die in einem Mitgliedsstaat jeweils geltenden Regelungen nicht „unverhältnismäßig“ machten, verstehe sich daher von selbst. Die finnische Vertreterin wies daraufhin, dass dies vom Europäischen Gerichtshof bereits in der Vergangenheit so beurteilt worden sei.

Für Finnland gibt es auch keine wenige einschränkenden Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit des Apothekers als das Fremdbesitzverbot: „Der angestellte Apotheker ist und bleibt weisungsgebunden. Er muss sich loyal verhalten und seine Vorgaben erfüllen und ist damit immer indirekt abhängig“, so Guimaraes-Purokoski.

Auch den Vortrag der Gegenseite, wonach selbstständige Apotheker aufgrund ihrer Schulden abhängiger von wirtschaftlichen Belangen seien als angestellte Pharmazeuten, wollte die finnische Vertreterin nicht gelten lassen: Bei der Konzessionserteilung werde auch die wirtschaftliche Situation des Apothekers berücksichtigt; insolvente Pharmazeuten dürften in Finnland keine Apotheken übernehmen. Außerdem sei der Erwerb einer Apotheke nach Erteilung der Konzession nicht mit unendlichen Kosten verbunden.

Guimaraes-Purokoski warnte vor den gravierenden Folgen einer Marktfreigabe: Bis heute sei in Finnland nur eine einzige Apothekenkonzession entzogen worden. „Das könnte sich ändern, wenn Kapitalgesellschaften Apotheken betreiben dürfen“, so Guimaraes-Purokoski.

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