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Koalition streitet über Heroin

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Im Streit um das Heroinprojekt in mehreren Städten hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing (SPD) die Unions-Bundestagsfraktion zum Handeln aufgefordert. Karlsruhe will als einzige von sieben Städten die kontrollierte Vergabe von synthetisch hergestelltem Heroin beenden. „Jetzt kann eine Entscheidung aus Berlin nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden“, sagte Bätzing.

Während Karlsruhe wegen der hohen Kosten und wegen fehlender Unterstützung durch den Bund aus der Heroinvergabe aussteigen will, setzen Köln, Bonn, Hannover, München, Frankfurt und Hamburg allerdings zunächst das Projekt fort. Dabei wird synthetisch hergestelltes Heroin unter medizinischer Kontrolle an Schwerstabhängige abgegeben. Damit dies zum Regelfall werden kann, muss der Bundestag das Betäubungsmittelgesetz ändern.

Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Maria Eichhorn, verwies darauf, dass sich die große Mehrheit der Unions-Abgeordneten für ein weiteres Modellprojekt, jedoch gegen eine Übernahme der heroingestützten Behandlung in die Regelversorgung ausgesprochen habe. Wenn die SPD „auf das Kompromissangebot eingehen würde, die Behandlung im Rahmen eines weiteren Modellprojektes fortzuführen, wäre selbstverständlich auch die Finanzierung gesichert“.

Laut Bätzing wäre ein Ausstieg aus der kontrollierten Drogenvergabe „ethisch und christlich nicht vertretbar“. Sollte sich der Bundestag weiter weigern, abschließend über die Gesetzesinitiative des Bundesrates zu beraten, müsse das Land Baden-Württemberg in die Finanzierung einsteigen. „Auch in anderen Bundesländern ist die jeweilige Landesregierung auf unterschiedlichem Niveau mit im Spiel.“

Mehr als ein Dutzend Bundesländer hatten im September 2007 einer Gesetzesinitiative von Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Nordrhein-Westfalen zugestimmt, um die kontrollierte Abgabe zuzulassen. Danach soll das Betäubungsmittelgesetz geändert und das synthetisch hergestellte Heroin vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Medikament zugelassen werden.

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