Versorgungsgesetz

Koalition plant dritten Sektor

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Die Bundesregierung will neben ambulantem und stationärem Sektor einen dritten Versorgungsbereich einführen: Die ambulante spezialärztliche Versorgung soll beispielsweise die Behandlung von Krebspatienten und komplexe ambulante Operationen umfassen. Dies geht aus den Eckpunkten der Regierung zum Versorgungsgesetz hervor, das 2012 in Kraft treten soll.

Laut Eckpunktepapier soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien für den neuen Versorgungsbereich erlassen. Dabei sollen die gleichen Anforderungen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gelten. Nach Koalitionsangaben soll das herkömmliche Denken in Krankenhaus und niedergelassener Facharztpraxis durchbrochen und der Wettbewerb zwischen stationärem und ambulantem Bereich gestärkt werden.

Zudem will die Regierung die starren Regelungen zur ärztlichen Bedarfsplanung aktualisieren und flexibler gestalten, um den Trend zum Medizinermangel auf dem Land zu stoppen. Die Schnittstelle zwischen ambulant und stationär soll durch das Entlassmangagement der Krankenhäuser verbessert werden. So soll den Patienten der Übergang in die ambulante Versorgung erleichtert werden.

Auch eine Verkürzung der Wartezeiten bei Fachärzten ist geplant: Krankenkassen sollen Angebote entwickeln, mit denen Behandlungstermine zeitnah vermittelt werden können - etwa durch eine Hotline oder durch Rahmenverträge mit den Medizinern.

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