Protokollerklärung soll Spargesetz retten

Kliniken/Pharma: Bundesregierung verspricht Zugeständnisse

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Berlin -

Um das Spargesetz durchzubekommen, will die Bundesregierung eine Protokollerklärung verabschieden. Darin werden den Kliniken und der Pharmaindustrie Zugeständnisse versprochen.

„Um dem berechtigten Interesse der Unternehmen an Planungssicherheit für Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen Rechnung zu tragen, wird die Bundesregierung weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag […] durch gemeinschafts- und beihilferechtlich konforme Standortklauseln bis zum 1. Januar 2027 einführen“, heißt es in der Protokollerklärung. „Dazu wird zeitnah ein interministerielles Fachgremium unter Einbindung der Wissenschaft, Industrie und Selbstverwaltung bis spätestens Ende September 2026 rechtssichere Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten.“

Vor allem den Kliniken sollen aber weitere Zugeständnisse gemacht werden. So gelte für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029 für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). „Diese Maßnahme verringert die Belastung der Krankenhäuser im Jahr 2027 um 640 Millionen Euro und steigt bis 2029 auf 850 Millionen Euro an.“

Von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich werde Abstand genommen. „Die Krankenhäuser werden im Rahmen einer Generalklausel verpflichtet, eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. Durch diesen Verzicht können laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft unmittelbar Einsparungen von über 1 Milliarde Euro erzielt werden, weitere 2 Milliarden Euro werden dadurch in den kommenden Jahren eingespart.“ Mit dem Verzicht der Anwendung von Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen in Krankenhäusern wird ein derzeit noch bestehendes, maßgebliches Hindernis aus Sicht der Länder bei der Umsetzung der Krankenhausreform unmittelbar beseitigt.

Außerdem soll es bürokratische Entlastungen geben.

Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken wird ab dem Jahr 2027 um 100 Millionen Euro erhöht. Für Krankenhäuser, die nicht von den vorgenannten Zuschlägen profitieren, werden weitere 450 Millionen Euro durch die Erhöhung eines Rechnungszuschlags gewährt. „Die Kosten für diese Zuschläge werden innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben.“

Die Bundesregierung will frühzeitig durch eine Evaluation die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführten Vergütungsregelungen im Krankenhausbereich auf deren Auswirkungen prüfen und angemessen auf unerwünschte Folgewirkungen reagieren. „Dazu gehören insbesondere die Auswirkungen die Regelungen zur Tariffinanzierung, zu den Prüfquoten bei den Abrechnungen und der Fallzusammenführung. Für Krankenhäuser, bei denen keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungsprüfungen zu verzeichnen sind, werden weitere bürokratische Vereinfachungen umgesetzt.“

„Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, um Unternehmen und Beitragszahler nicht weiter zu belasten. Die hohe Ausgabendynamik macht es notwendig, durch einen umfassenden Gesamtansatz die Ausgaben im Gesundheitswesen grundsätzlich an die Einnahmeentwicklung zu koppeln“, so die Bundesregierung. „Gleichzeitig soll die hohe Qualität und eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Notwendige Strukturreformen sind neben der finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherungen deshalb unabdingbar und werden von der Bundesregierung weiter vorangetrieben.“

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