EuGH-Spezial

Klägerin fühlt sich bestätigt

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Helga Neumann-Seiwert kann sich über die Schlussanträge von Generalanwalt Yves Bot freuen: Die Saarbrücker Apothekerin hatte gegen die Betriebserlaubnis der DocMorris-Apotheke geklagt. „Ich begrüße es sehr, dass der Generalanwalt die Grenzen der Deregulierung bestätigt und das Fremdbesitzverbot bei Apotheken für gemeinschaftsrechtskonform erachtet hat. Er bestätigt, dass es richtig war, sich gegen die gesetzeswidrige Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine anonyme Kapitalgesellschaft zu wehren“, sagte Neumann.

Bot bestätige in seiner Entscheidung „die traurige Tatsache, dass im Saarland Recht gebrochen wurde“. Neumann ist überzeugt, dass auch der Europäische Gerichtshof das Fremdbesitzverbot als gemeinschaftsrechtskonform bestätigen wird. „Die Arzneimittelabgabe in der Hand von Apothekern und nicht in der Hand von anonymen Kapitalgesellschaften gewährleistet auch in Zukunft die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, so Neumann, die heute zur Bekanntgabe der Schlussanträge nach Luxemburg gereist war.

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