AMNOG

Keine MVZ von Pharmafirmen

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Eigentlich sollen nach dem Koalitionsvertrag Medizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig nur noch unter Mehrheitskontrolle von Ärzten betrieben werden. Doch mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hätten um ein Haar auch Pharmahersteller Eigentümer werden können. Ein Änderungsantrag verhindert dies.

Gründungsberechtigt sind laut Sozialgesetzbuch „alle Leistungserbringer, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Verträgen an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen“. Weil sich Pharmahersteller künftig an der integrierten Versorgung beteiligen können sollen, wären sie demnach automatisch als MVZ-Betreiber in Frage gekommen.

Der aktuelle Änderungsantrag stellt daher explizit klar, dass „Hersteller von Medizinprodukten keine Leistungserbringer sind, die zur Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums berechtigt wären.“ Auch in Zukunft gibt es also kein Pfizer-, Glaxo- oder Hexal-MVZ.

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