Deutscher Apothekertag 2011

Keine Direktwahl bei der ABDA

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Bei der ABDA werden Grundsatzfragen auch weiterhin von der Mitgliederversammlung beschlossen. Mehrere Apotheker aus dem Kammerberzirk Westfalen-Lippe hatten beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf Anträge vorgelegt, nach denen künftig die Delegierten des Apothekertags den Geschäftsführenden Vorstand der ABDA wählen und entlasten sollten. Auch über den Haushalt sollten die Delegierten abstimmen.

Den Antragstellern zufolge entspricht die Struktur der ABDA in Teilen nicht mehr den „Bedürfnissen einer heutigen demokratisch orientierten Berufsvertretung“: „Die ABDA krankt an einem Riss zwischen dem Berufsstand und basisfernen Gremien, es besteht auch eine Disharmonie zwischen Mitgliedsorganisationen und der ABDA“, heißt es in der Begründung zum Antrag.

Weiter litten ABDA und Bundesapothekerkammer (BAK) darunter, dass ihre Beschlüsse nur Empfehlungscharakter hätten und deshalb wichtige Aktionen ins Leere liefen und an der Basis missinterpretiert würden. Als Beispiel nannten die Delegierten die Kampagne zum AMNOG, die nur in Teilen der Republik umgesetzt wurde. Daher wurde in einem dritten Antrag eine Satzungsänderung der ABDA gefordert, damit „Maßnahmen im Zusammenhang mit einschneidenden politischen Belastungen“ auch gegen den Widerstand einzelner Mitgliedsorganisationen umgesetzt werden können.

Den Apothekern zufolge werden die berufspolitischen Gremien derzeit geschwächt und Ressourcen geschädigt. Daher sollten der Apothekertag als „Parlament der Apothekerschaft“ und der gewählte Geschäftsführende Vorstand der ABDA gestärkt werden. Nachdem die Direktwahl keine Mehrheit fand, zogen die Delegierten ihre anderen Anträge zurück.

Kritiker hatten bereits im Vorfeld moniert, dass anders als bei den Kammern die Delegierten der Verbände nicht gewählt und damit demokratisch legitimiert seien, sodass der Apothekertag nicht als Parlament fungieren könne.

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