Approbationsordnung

Kein Hausarztzwang für Medizin-Studenten

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Die Medizinstudenten wollen nicht gezwungen werden, im praktischen Jahr Allgemeinmedizin zu belegen. Sie sind gegen eine Einschränkung in der Approbationsordnung der Ärzte. In einem bereits fertigen Gesetzesentwurf zur Novellierung der Approbationsordnung soll den Medizinstudenten mehr Freiheit im Praktischen Jahr gegeben werden. Ein neuer Änderungsantrag könnte dies jedoch wieder einschränken.

Demnach fordern die Bundesratsausschüsse für Gesundheit und Kultur ein Pflichttertial Allgemeinmedizin im PJ der angehenden Mediziner. Die Studenten wollen allerdings kein Zwangstertial, sondern weiterhin Wahlfreiheit im dritten Abschnitt des PJ. Der Bundesrat wird heute darüber beschließen, ob die Änderungsanträge der Ausschüsse angenommen werden oder ob der ursprüngliche Entwurf beibehalten wird.

In der Novelle soll auch das zweite Examen neu geregelt werden: Demnach sollen die Studenten künftig mehr Zeit für das sogenannte Hammerexamen bekommen. Die zeitlichen Fristen für das zweite Staatsexamen sollen gelockert werden, damit die Studierenden sich während des PJ ausschließlich mit der Praxis und nicht mit der Prüfungsvorbereitung beschäftigen können.

Außerdem sollen die Studierenden mehr Freiheit bei der Wahl ihres Ausbildungs-Krankenhauses bekommen. Bislang können sie lediglich in den Universitätskrankenhäusern des eigenen Hochschulstandortes das PJ absolvieren. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass angehende Mediziner bundesweit und in allen Lehrkrankenhäusern die klinische Praxis durchführen können, sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

 

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