Deutscher Apothekertag 2012

Kassenabschlag Becker startet bei 1,75 Euro

, Uhr
München -

Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker hat dem Vorsitzenden des

Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, kurz vor den

Verhandlungen zum Kassenabschlag den Rücken gestärkt: Die Apotheker

sprachen sich mehrheitlich für einen Antrag aus, nach dem für die

Verhandlungen 1,75 Euro als Ausgangsbasis dienen sollen.

Selbstverständlich war die Zustimmung keineswegs: Kurzfristig hatten

sich nämlich mehrere Adhoc-Anträge ergeben, die eine stärkere Absenkung

des Zwangsrabattes beziehungsweise seine Abschaffung vorsehen.

Der hessische Apothekerverband (HAV) hatte während der Diskussion gefordert, in einem separaten Antrag darüber abzustimmen, ob der Abschlag auf 40 Cent abgesenkt werden solle. Zwei ähnliche Vorschläge folgten. ABDA-Chefjurist Lutz Tisch wies jedoch darauf hin, dass die Anträge erst geprüft werden müssten und schließlich am morgigen Samstag zur Abstimmung gestellt würden.

In einer emotionalen Ansprache hatte Becker die Versammlung gebeten, den 1,75 Euro als Verhandlungsbasis zuzustimmen und ihm somit eine Legitimation für die anstehenden Verhandlungen auszusprechen. „Wir brauchen jetzt eine Entscheidung für den kommenden Mittwoch.“ Inhaltlich wies Becker darauf hin, dass mit der Politik Konsens über diesen Wert bestehe.

Allerdings zeigte er sich bereit, sich zu einem späteren Zeitpunkt auch für den Inhalt der Adhoc-Anträge einzusetzen. Weil diese komplexe Gesetzesänderungen nach sich zögen, bedürfe es allerdings mehr Zeit für die Umsetzung.

In den weiteren Abstimmungen sprachen sich die Apotheker außerdem für ein Rx-Versandverbot sowie ein Verbot von Rx-Boni aus. Die ABDA wurde auch beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Apotheker gesetzlich geregelte Präventionsmaßnahmen durchführen dürfen.

Auch der vom Apothekerverband Westfalen-Lippe gestellte Antrag für die Erschließung neuer Aufgaben- und Verdienstfelder wurde beschlossen. Der Verband hatte angeregt, über die pharmazeutische Kernkompetenz hinaus gehende, zur Gesundheitskompetenz der Apotheker gehörende Aufgabenfelder zu erschließen.

Die Erhöhung der 3-Prozent-Marge auf 6 Prozent wurde in den Ausschuss verwiesen und nicht abgestimmt. Mit überwältigender Mehrheit wurden auch mehrere Forderungen nach einer Honoraranpassung im Bereich der Betäubunsmittel (BtM) und Rezepturen beschlossen.

Abgelehnt wurde die Wiederaufnahme von OTC-Präparaten in den GKV-Leistungskatalog. Auch Naturalrabatte für OTC-Produkte fanden keine Mehrheit.

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