Kammerbeitrag

Hamburg staffelt nach Arbeitszeit

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Berlin -

In Hamburg steht nach langer Debatte ein neues Modell zur Berechnung des

Kammerbeitrags. Wie bislang soll es einen Grundbeitrag geben, der

allerdings künftig gestaffelt wird: Selbstständige zahlen eine Pauschale

je nach Nettoumsatz; der Beitrag ist gedeckelt. Bei Angestellten wird dagegen

die Arbeitszeit zugrunde gelegt. Die Kammerversammlung einigte sich

gestern Abend auf einen entsprechenden Adhoc-Antrag.

Eigentlich war der Vorstand mit zwei Vorschlägen der eigens eingesetzten Beitragskommission in die Vollversammlung gegangen: Demnach sollten entweder zwei unterschiedliche Hebesätze eingeführt werden, die sich jeweils an der Umsatzsteuerzahllast orientieren, oder es sollte bei einer Pauschale bleiben, die ebenfalls durch einen prozentualen Satz auf das Bruttoeinkommen aufgefüllt werden sollte.

Doch vermutlich wollten die Apotheker der Kammer keine Zahlen zu ihrer Einkommenssituation vorlegen, zumal dies mehr Aufwand und Zeit gekostet hätte. Die konkreten Beitragsstaffeln sollen nun bis Herbst ausgearbeitet werden, sodass die neue Beitragsordnung 2014 in Kraft treten kann. Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) sowie Einkommenslose und Renter sind befreit.

Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hatte zuletzt Druck gemacht, um nach Jahren wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.

Derzeit zahlen in Hamburg alle Kammermitglieder einen Grundbeitrag von 20 Euro pro Monat, das macht 240 Euro im Jahr. Für Selbstständige kommt ein Betriebsstättenbeitrag dazu: 150 Euro für jede Hauptapotheke und 100 Euro für jede Filiale pro Monat. Entsprechend kommen die Inhaber für circa 80 Prozent des Volumens auf, obwohl sie nur ein Viertel der Mitglieder stellen.

Vor einem Jahr scheiterte ein Vorstoß, einen einheitlichen Hebesatz von 1,38 Prozent auf das Bruttoeinkommen einzuführen. Denn für die Angestellten wäre es ab 1450 Euro teurer geworden; bei einem Gehalt von 2900 Euro hätten die Approbierten doppelt so viel zahlen müssen wie bislang.

Jede Apothekerkammer legt selbst fest, wie die Beiträge erhoben werden. Bei den Beiträgen für selbstständige Apotheker orientieren sich die meisten Kammern am Umsatz. In Baden-Württemberg und Berlin gibt es zusätzlich einen Grundbeitrag. In Bremen und Hessen werden gestaffelte Fixbeiträge abhängig vom Umsatz erhoben. Schleswig-Holstein schließlich legt seit mehreren Jahrzehnten Fixbeiträge fest. Für angestellte Apotheker gelten bundesweit jährliche Fixbeträge, die zwischen 90 und 250 Euro liegen.

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