Apothekenbetriebsordnung

Kammer: BMG wird Änderungen zustimmen

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Berlin -

Eine Meldung der Apothekerkammer Hessen sorgt in der Branche für Verwirrung: Auf ihrer Internetseite gibt die Kammer an, dass die Bundesregierung den vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfohlenen Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zustimmen wird. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält die Meldung für pure Spekulation.

 

Am vergangenen Mittwoch hatten die Gesundheitsexperten der Länder 30 Änderungsanträge für die ApBetrO beschlossen. Die vom BMG geplanten Privilegierungen von Filialverbünden in Sachen Notdienst und Rezeptur sollen bei der Abstimmung im Plenum 30. März demnach gestrichen werden. Weil es sich bei der ApBetrO um eine Verordnung handelt, ist das Votum des Bundesrats von großer Bedeutung: Das BMG muss die vom Plenum beschlossenen Änderungen übernehmen. Als Alternative könnte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die ApBetrO nur gänzlich zurücknehmen.

Umso brisanter ist die Meldung aus Hessen: „Nach Einschätzung aus informierten Kreisen spricht 'nahezu alles dafür', dass die Bundesregierung die Korrekturen akzeptiert. Die Alternative, die Novelle zurückzuziehen und damit alles beim Status quo zu belassen, gelte als 'so gut wie ausgeschlossen'“, heißt es auf der Internetseite der Kammer. Um welche Quellen es sich bei den „gut informierten Kreisen“ handelt, wollte Geschäftsführer Ulrich Laut auf Nachfrage nicht kommentieren.

In Berlin sorgt die Meldung für Verwirrung: „Es macht keinen Sinn, schon vor dem 30. März Entscheidungen bekannt zu geben. Ich halte das für Spekulation“, sagte ein Ministeriumssprecher. An den Vorschlägen des Gesundheitsausschusses könnte sich im Plenum immerhin noch Einiges ändern. Inhaltlich will das BMG daher zu diesem Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben.

 

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