G-BA

Insulinanaloga endgültig raus

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Im Hin und Her um den Ausschluss langwirksamer Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun endgültig durchgesetzt. Ab sofort dürfen Insulin Glargin (Lantus, Sanofi-Aventis) und Detemir (Levemir, Novo Nordisk) nur noch zu Lasten der Kassen verordnet werden, wenn keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin entstehen. Der Beschluss wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

Das angestrebte Behandlungsziel sei mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen, so der G-BA. Ausnahmen gibt es für Lantus-Patienten, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und entsprechender Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.

Im März hatte der G-BA den geplanten Ausschluss bekannt gegeben. Zwei Monate später hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Gremium aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit lang wirksamer Insulinanaloga erneut zu bewerten. In der Rechnung sollte dabei nicht nur der Apothekenverkaufspreis berücksichtigt werden, sondern auch Unterschiede bei sonstigen Leistungen. Der G-BA verteidigte daraufhin seine Sicht, dass allein der Preis entscheidend sei. Das BMG hatte es den Kassen allerdings freigestellt, wie sie für den Ausgleich der Mehrkosten sorgen.

Sanofi-Aventis hat eigenen Angaben zufolge inzwischen mit 126 Krankenkassen so genannte Mehrwertverträge geschlossen. Auch Novo Nordisk hat sich mittlerweile mit 54 Krankenkassen auf die weitere Erstattung verständigt.

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