Sozialversicherung

Höhere Bemessungsgrenze für Gutverdiener

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Besserverdiener werden im kommenden Jahr mehr in die Sozialkassen einzahlen müssen. Das ergibt sich aus den neuen Sozialversicherungsrechengrößen für 2013, die das Bundeskabinett gebilligt hat. Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen folge der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres, teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Die Brutto-Einkommensgrenzen – bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden – steigen zum Jahreswechsel unterschiedlich: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 5600 auf 5800 Euro monatlich, in Ostdeutschland von 4800 auf 4900 Euro. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro im Monat auf 3937,50 Euro. Das ergibt bei Einkommen von mehr als 3825 Euro einen Aufschlag von monatlich bis zu 12 Euro.

Der Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt für Beschäftigte mit einem Einkommen von mehr als 5600 Euro monatlich im Westen um mehr als 4 Euro – sofern der Rentenbeitragssatz wie von der Regierung geplant von 19,6 auf 19 Prozent sinkt. Für gesetzlich Krankenversicherte steigt die Versicherungspflichtgrenze auf ein Monatseinkommen von 4350 Euro.

 

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