Bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hatte sich der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) bislang in großer inhaltlicher Nähe zum Bundesgesundheitsministerium (BMG) positioniert. Erleichterungen für Filialapotheken waren für Verbandschef Dr. Stefan Hartmann die richtige Antwort auf die Zeichen der Zeit. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf rudert der BVDAK jetzt überraschend zurück: Nur bei der Rezeptur soll es noch eine Bündelung geben dürfen.
„Eine Ungleichbehandlung von Haupt- und Filialapotheken muss vermieden werden“, heißt es in der Stellungnahme des BVDAK. So sollen weiterhin alle Apotheken dieselbe Mindestfläche haben; auch ein Labor samt Rezeptur muss überall vorhanden sein. Allerdings soll die Anfertigung von Rezepturen – nach standardisierten Vorschriften – aus Sicht des Verbands auch Filialverbund übertragen werden können.
Dagegen sollen Inhaber von Verbünden doch nicht selbst entscheiden können, wo sie ihren Notdienst leisten. Ausnahmegenehmigungen sollen wie bislang von den Kammern ausgestellt werden können. Andererseits sollen Boten nicht verpflichtend zum Apothekenpersonal gehören: Beraten werden könne schließlich auch telefonisch. Eine schriftliche Festlegung, wie Kunden informiert und beraten werden müssen, hält Hartmann für überflüssig.
Beim Thema Pick-up will Hartmann jetzt doch kein „Gegenfeuer“ mehr legen; der BVDAK stellt sich auf die Seite der ABDA, nach der Pick-up-Stellen genehmigt werden müssen. Laut Hartmann soll der Patient anschließend sogar frei wählen können, ob er von einer Versand- oder einer Präsenzapotheke beliefert wird.
Grund für das Einschwenken waren laut Hartmann die Stellungnahmen der Mitglieder. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde dann ein Konsens erzielt, der teilweise im Gegensatz zu den Positionen des Vorstands aus dem April steht. „Das ist halt Basisdemokratie“, sagt Hartmann.
In einigen Punkten geht der BVDAK sogar weiter als alle anderen Berufsverbände: Zwar soll eine QMS-Pflicht nur für die Bereiche Verblisterung, Parenteralia und Zytostatika eingeführt werden – dafür soll aber auch eine Zertifizierung aber vorgeschrieben werden. Auch Hartmann ist der Ansicht, dass nicht-pharmazeutisches Personal in diesen Bereichen nichts zu suchen hat.
Für Rezeptur und Defektur sollen nach Ansicht des BVDAK dieselben Standards gelten: „Die Defektur ist der verlängerte Arm der Rezeptur.“ Auch andere Verbände sprechen sich gegen Industrie-Standards aus. Für die Rezeptur genügt laut Hartmann eine dreiseitige Abtrennung.
Was Umbaumaßnahmen – Barrierefreiheit, Vertraulichkeit, Warenschleusen – angeht, so pocht Hartmann teilweise auf einen Bestandsschutz. Bei der Rezeptur genügt nach Ansicht des BVDAK eine dreiseitige Abtrennung. Für die technische Ausrüstung und die Hilfsmittel soll die Bundesapothekerkammer Empfehlungen ausarbeiten.
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