AMNOG

Großhandelshonorar bringt Kassen unter Druck

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Die Umstellung der Großhandelsvergütung ist immer noch nicht ausdiskutiert. Beim Deutschen Apothekertag hatte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn in München signalisiert, dass es noch zu Änderungen bei der Regelung kommen wird. Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) soll allerdings zum 1. Januar in Kraft treten. Der Zeitplan ist eng - insbesondere angesichts der Konsequenzen, die die Umstellung auch für Krankenkassen, Hersteller und Ärzte hätte.

Erhält der Großhandel künftig eine andere Vergütung, ändern sich automatisch auch die Abgabepreise in den Apotheken. Konsequenzen hätte dies insbesondere im Bereich der Festbeträge, die sich an den aktuellen Preisen orientieren. Der GKV-Spitzenverband wird deshalb im AMNOG rückwirkend dazu aufgefordert werden, die Festbeträge entsprechend der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bis zum 1. November umgerechnet zu haben.

Das AMNOG soll nun allerdings erst am 8. November abschließend im Gesundheitsausschuss beraten und am 13. November im Bundestag verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach wurde der ursprüngliche Termin am 27. Oktober gerade wegen ungeklärter Fragen zum Großhandelshonorar nach hinten verschoben.

Aktuell wird bei den Kassen noch mit den bislang bekannten Zahlen gerechnet. „Ich gehe davon aus, dass es bei der Großhandelsmarge keine Änderung mehr gibt“, hatte Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband, noch Ende September mit Blick auf die Festbetragsberechnungen gesagt.


Ende Oktober soll die Liste mit den ab Januar geltenden Festbeträgen veröffentlicht werden. „Der vorgegebene Termin wird gehalten“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC. Werden die Zahlen nun doch noch einmal geändert, sind die bisherigen Berechnungen der Kassen zu den Festbeträgen allerdings hinfällig. Auf diese Gefahr hatte der GKV-Spitzenverband auch in seiner Stellungnahme zum AMNOG hingewiesen.

Problematisch könnte der Zeitplan für Hersteller werden, die bis zum 7. Dezember eventuelle Änderungen für die Lauer-Taxe inklusive Apothekenabgabepreis gemeldet haben müssen. Wird der 1. Januar als Starttermin nicht gehalten, wird es für alle Beteiligten kompliziert.

Denn eine unterjährige Anpassung von Großhandelshonorar und Festbeträgen würde die Verordnungsvorgaben für die Ärzte tangieren. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verhandeln bereits über die neuen Rahmenvereinbarungen für das Jahr 2011; in den vergangenen zwei Jahren standen die Regelungen sogar schon Ende September.

Bis zum Jahreswechsel müssten sich die einzelnen KVen auf Landesebene mit den Kassen eigentlich auf die Richtgrößen für 2011 geeinigt haben, in denen festgehalten wird, wie viel Geld zur Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln zur Verfügung steht. Liegen die Apothekenabgabepreise aber plötzlich höher, müssten die Richtgrößen angepasst werden. Oder die Umstellung des Großhandelshonorars um ein Jahr verschoben werden.

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