Reform

G-BA speckt ab

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich neu konstituiert und dabei deutlich abgespeckt. Eine Verschlankung des obersten Beschlussgremiums der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken war im GKV-WSG vorgesehen. Von nun an werden sämtliche Entscheidungen des G-BA in einem einzigen Beschlussgremium getroffen. Es setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der Kassenärzte und Krankenhäuser, auf Kassenseite entsendet der GKV-Spitzenverband fünf Vertreter. Zudem sind in den öffentlichen Sitzungen fünf Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt, nach wie vor allerdings nicht stimmberechtigt.

Der bisher ehrenamtliche Vorsitzende Dr. Rainer Hess übt sein Amt ab sofort hauptamtlich aus. Als weitere unparteiische hauptamtliche Mitglieder wurden Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig ernannt. Der G-BA beschloss weiterhin eine Reduzierung der ehemals 23 Unterausschüsse auf nunmehr acht: Arzneimittel, Qualitätssicherung, sektorenübergreifende Versorgung, Methodenbewertung, veranlasste Leistungen, Bedarfsplanung, Psychotherapie und Zahnärztliche Behandlung sowie ein Finanzausschuss.

Seit seiner Gründung 2004 fasste der G-BA rund 430 Beschlüsse. Zu rund zwei Dritteln brachten die Entscheidungen neue Leistungen für die Versicherten auf Kassenkosten mit sich, jüngst etwa die Hautkrebs-Vorsorge. In rund einem Drittel der Fälle bezahlten die Kassen Therapien nicht mehr, weil sie als teurer, aber nicht besser oder als gesundheitlich riskant eingestuft wurden.

Der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder, sagte in der ersten öffentlichen Ausschuss-Sitzung: „Wir möchten, dass über die Entscheidungen dieses wichtigen Gremiums der gesetzlichen Krankenversicherung Transparenz herrscht.“ Die Beschlüsse des G-BA regeln den Leistungskatalog für etwa 70 Millionen gesetzlich krankenversicherte Menschen und sind rechtlich bindend.

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