Nutzenbewertung

G-BA begrüßt Pflicht für Studien

, Uhr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neuen Vorschläge der Koalition zur vergleichenden Nutzenbewertung begrüßt. Die eingebrachte Ergänzung sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Nun müsse der pharmazeutische Unternehmer auf Anforderung die Zweckmäßigkeit seines Arzneimittels nachweisen, wenn er einen Verordnungsausschluss vermeiden wolle. Das Verfahren selbst sei allerdings langwierig und kompliziert ausgestaltet.

Zuvor hatte der G-BA kritisiert, dass Hersteller die Nutzenbewertung umgehen könnten, indem sie keine Studien einreichen. In diesem Punkt besserte die Koalition nun laut einem Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) nach: Demnach darf das Gremium künftig bestimmte Studien für die Nutzenbewertung nachfordern. Kommt die Industrie dieser Forderung nicht nach, kann der G-BA die Verordnungsfähigkeit ausschließen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Prozesse einführen
Retax-Schutz stärkt Team
Umfrage des Ifo-Instituts
KI verändert Arbeitsmarkt
Mehr aus Ressort
„Großhandel ist die entscheidende Schnittstelle“
Philippi besucht Alliance Healthcare

APOTHEKE ADHOC Debatte