Medikationsplan

FDP: Wann bekommen Apotheker Geld?

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Berlin -

Die FDP-Fraktion wendet sich mit einer Kleinen Anfrage zum Medikationsplan an die Bundesregierung und möchte Antworten auf zwölf Fragen zu verschiedenen Themen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wann der elektronische Medikationsplan kommt und ob die Vergütung der Leistungserbringer angemessen ist.

Arzneimittelinteraktionen sorgen jährlich für zahlreiche Krankenhauseinweisungen und Todesfälle. Wechselwirkungen können entweder pharmakokinetischer oder pharmakodynamischer Natur sein. Abgeordnete der FDP wollen nun zur genauen Anzahl und Art der Gesundheitsschäden informiert werden. Zudem möchten sie einen Überblick darüber bekommen, welche Kosten Interaktionen jährlich für die Krankenkassen verursachen.

Patienten haben seit 1. Oktober 2016 gemäß § 31a Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf eine schriftliche Übersicht, wenn sie mindestens drei Arzneimittel erhalten, die zulasten der Krankenkassen verordnet wurden. Ziel ist die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Anwendung muss mindestens über einen Zeitraum von 28 Tagen vorgesehen sein. Ärzte sind gefordert, den Patienten einen Überblick über die Medikation zu geben und werden dafür auch bezahlt.

Die FDP interessiert sich für die Vergütung der Mediziner und Pharmazeuten. Sie fordern eine getrennte Aufschlüsselung zu der Frage, ob der Aufwand der Leistungserbringer angemessen honoriert wird. Die Antwort dürfte bekannt sein: Derzeit müssen Apotheken auf Wunsch den Plan ergänzen, der Anspruch des Versicherten auf Aktualisierung ist allerdings an eine entsprechende Arzneimittelabgabe gekoppelt. Eine Honorierung für diese Dienstleistung der Apotheker steht bislang noch aus.

Die Fraktion hakt zur Vergütung der Apotheken nach: „Wenn nein, plant die Bundesregierung eine angemessene Vergütung sicherzustellen?“, heißt es in der Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, welche Kosten den Krankenkassen im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch Ärzte und Apotheker entstanden sind. Auch möchten sie die Haftungsrisiko geklärt haben.

Die Abgeordneten interessieren sich außerdem für die Funktionsfähigkeit und Praktikabilität des Medikationsplans. Derzeit wird dieser in Papierform ausgestellt, künftig soll er aber elektronisch eingelesen und bearbeitet sowie anschließend ausgedruckt werden können. Die FDP möchte von der Bundesregierung mitgeteilt bekommen, wann mit der Umsetzung des Medikationsplans in elektronischer Form gerechnet werden könne.

Aber auch die Versicherten kommen in der Kleinen Anfrage nicht zu kurz: „Konnte durch den Medikationsplan ein Beitrag zur Verbesserung der Compliance der Patienten festgestellt werden?“ Die Liberalen verlangen von der Bundesregierung eine Aufschlüsselung für den Zeitraum Oktober 2016 bis Ende 2017, wie viele Versicherte einen Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans hatten und wie viele ihren Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans geltend gemacht haben. Weiterhin soll aufgeschlüsselt werden, für wie viele Versicherte Ärzte und Apotheker Aktualisierungen vorgenommen haben.

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