Mit „Entsetzen“ hat die ABDA auf das Luxemburger Urteil des EuGH reagiert, das die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. „Damit hat der EuGH seine langjährige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen in diesem Fall revidiert. Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, zeigte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt enttäuscht.
Bis zuletzt hatten sich die ABDA und ihr Präsident steht zuversichtlich geäußert, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für ausländische Versandapotheken halten werde. Jetzt habe der EuGH „in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren“, so die ABDA.
Schmidt fordert die Bundesregierung auf, sofort zu handeln: „Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig.“ Klar ist für die ABDA, „dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt.“
Der Deutscher Apothekertag (DAT) hatte bereits vergangene Woche in München in einer Resolution ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefordert. Die Hauptversammlung verabschiedete eine entsprechende Resolution. Darin wurde das Rx-Versandverbot allerdings nur verklausuliert gefordert: Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müsse dem „europarechtlichen Maßstab“ entzogen werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte