Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission verbeißt sich in Apotheken

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Die EU-Kommission hält trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an ihren Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Apotheken fest. Sie plant möglicherweise sogar neue Vorstöße: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC stand beim jüngsten Workshop der Generaldirektion Binnenmarkt in der vergangenen Woche neben Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen unter anderem die Apothekenpflicht auf der Tagesordnung. Anders als im Vorjahr fand der Austausch mit den Mitgliedstaaten diesmal komplett hinter verschlossenen Türen statt.

Einem Teilnehmer zufolge gab die Kommission zu verstehen, dass für sie das Thema Besitzbeschränkungen für Apotheken mit dem EuGH-Urteil nicht vom Tisch sei, sondern dass sie Informationen sammele, um die Einleitung neuer Verfahren zu prüfen.

Dies wollte man bei der Kommission nicht bestätigen. Ein Mitarbeiter der Generaldirektion Binnenmarkt sagte auf Nachfrage, es gebe derzeit keine Pläne für neue Verfahren. Über die bereits laufenden Verfahren werde erst die neue Kommission entscheiden; bei einem Teil werde sogar das für März erwartete EuGH-Urteil zur Bedarfsplanung in Spanien abgewartet.

Doch offenbar lotet die Kommission hinter den Kulissen bereits weitere Einflussmöglichkeiten für eine einheitliche Apothekenlandschaft aus: Unter dem Tagesordnungspunkt „Ein Binnenmarkt für den Einzelhandel mit OTC-Arzneimitteln“ wurde in Brüssel über die Entlassung von OTC-Arzneimitteln aus der Apothekenpflicht und mögliche Auswirkungen auf OTC- und Rx-Preise diskutiert.

Dabei hatte die Kommission erst im Frühjahr 2008 erklärt, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden könne, wo rezeptfreie Arzneimittel erhältlich sein sollen. Der Einzelhandel mit Arzneimitteln sei nicht vom Gemeinschaftsrecht geregelt, so die Behörde damals.

Möglicherweise drängt die Kommission aber auf einheitlichere Regelungen. Im Frühjahr hatte die Generaldirektion eine Anhörung zu Barrieren im Einzelhandel in den Mitgliedstaaten durchgeführt; ein Schwerpunkt waren dabei Hemmnisse für Apotheken: Neben Schwierigkeiten bei der Niederlassung sollten auch Probleme bei der vertikalen Integration, den Öffnungszeiten, beim Versandhandel mit Arzneimitteln und beim Handel mit OTC-Arzneimitteln vorgetragen werden.

Geantwortet hatten laut Kommission neben dem Stuttgarter Pharmahandelskonzern Celesio auch verschiedene Supermarktketten. Auf der Grundlage der Erkenntnisse wollten die Binnenmarkthüter ursprünglich im Herbst Empfehlungen für die Mitgliedstaaten abgeben. Was juristisch nicht zu ändern ist, könnte immerhin auf der politischen Ebene beeinflusst werden.

Doch nachdem schon die Veröffentlichung der Beiträge zunächst mehrfach verschoben wurde - zuletzt Ende Oktober mit Verweis auf personelle Engpässe - ist nun zweifelhaft, ob die Öffentlichkeit überhaupt je mehr über die Schlüsse der Kommission erfahren wird: Abteilungsleiter Jean Bergevin will die Ergebnisse zunächst dem neuen Binnenmarktkommissar vorlegen, der dann über eine Veröffentlichung der Empfehlungen entscheiden soll.

Weitere Themen beim Workshop waren der Versandhandel - hier referierte ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums über die Erfahrungen aus Deutschland - sowie Qualitätsindikatoren für Apothekendienstleistungen, der Zugang zu neuen Apotheken und die Anerkennung von Berufsabschlüssen. In Zukunft wollen sich die rund 50 Vertreter der Mitgliedstaaten öfter zum Austausch über Apotheken treffen. Die Ergebnisse sollen aber weiterhin geheim bleiben.

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