Wunscharzneimittel

Dreyer warnt vor Mehrkostenregel

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Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) warnt vor den Folgen, wenn sich Patienten in der Apotheke gegen Vorkasse für ein Wunscharzneimittel entscheiden. „Es ist gut möglich, dass Versicherte dabei auf einem nicht unerheblichen Teil ihrer Kosten sitzen bleiben“, sagt die Ministerin.

Sie rät den Patienten deshalb, sich von ihrem Arzt oder Apotheker beraten zu lassen, sowie sich bei der Krankenkasse über die privat zu tragenden Kosten zu informieren. Rheinland-Pfalz hatte die Mehrkostenregelung im Bundesrat abgelehnt.

Alle in den deutschen Apotheken erhältlichen Medikamente entsprächen dem höchstem Standard, so Dreyer. Wenn Ärzte einen Wirkstoff verschrieben, bestehe für die Patienten kein Grund zur Sorge, dass ihnen in der Apotheke ein qualitativ schlechteres Arzneimittel verkauft werde.

Der verschreibende Arzt achte darauf, dass auch ein Generikum für den Patienten den gleichen therapeutischen Nutzen habe wie das Originalpräparat, so Dreyer. In den Fällen, in denen das nach Meinung des Arztes nicht zutreffe, könne er zur Aut idem-Verschreibung greifen.

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