Herstellerrabatt

Desitin klagt gegen PKV-Abschlag

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Im März hatte das Hamburger Pharmaunternehmen Desitin angekündigt, gegen den 16-prozentigen Herstellerrabatt für private Krankenversicherungen (PKV) Klage einzureichen. Das ist jetzt passiert: Weil es sich beim Zwangsabschlag um einen „nicht verfassungskonformen Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu Gunsten eines anderen privatwirtschaftlichen Unternehmens“ handele, hat die Firma eine negative Feststellungsklage erhoben.

Desitin zahlt die angefallenen Zwangsabschläge, will aber durch die Klage – stellvertretend für die gesamte Branche – deren Rechtmäßigkeit kontrollieren lassen. Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), moniert, dass die PKV selbst in der Lage wäre, Preise zu verhandeln. Die Versicherungen finanziell zu entlasten und ihnen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, sei ein unverhältnismäßiger staatlicher Eingriff und damit nicht verfassungskonform: „Der Staat greift hier den pharmazeutischen Unternehmen durch eine öffentliche Abgabe in die Tasche, um den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung den Gewinn zu sichern.“

Dazu kommt, dass das Bundesfinanzministerium laut BPI die Auffassung vertritt, dass der Abschlag im PKV-Bereich, anders als im GKV-Bereich, nicht die Mehrwertsteuer reduziere, da er eine öffentliche Abgabe sei. „Die Hersteller sollen damit auf einen Umsatz, den sie gar nicht erzielen, auch noch Mehrwertsteuern abführen“, beschwert sich der BPI. Zusammen mit den anderen Pharmaverbänden versucht der BPI, den Zwangsrabatt wegen der guten Finanzlage der Kassen komplett zu kippen.

 

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