Apothekenbetriebsordnung

BVKA will Klarheit bei Defekturen

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Berlin -

Der Verband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) sieht bei der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) offene Fragen: Vor allem bei der Defektur und der Abgabe von verblisterten Medikamenten gebe es Klärungsbedarf, sagt Verbandsvorsitzender Dr. Klaus Peterseim.

 

Bei den Defekturen bietet demnach vor allem die vorgesehene Endkontrolle Interpretationsspielraum: Während derzeit wie bei Rezepturen eine organoleptische Prüfung ausreicht, schreibt die Novelle eine Analyse vor. Wie genau dies umgesetzt werden soll, ist laut Peterseim allerdings noch offen; hier sei eine praxistaugliche Lösung notwendig.

Mit Blick auf die Verblisterung kritisiert der BVKA weiterhin bestehende Unklarheiten: Zwar habe das Verblistern in der neuen ApBetrO einen eigenen Paragrafen erhalten, so Peterseim. Nicht geregelt sei aber, ob das verblisterte Arzneimittel bei Rezepten über Fertigarzneimittel abgegeben werden dürfe.

Grundsätzlich ist der BVKA mit der Novelle „weitgehend zufrieden“, positiv bewertet der Verband etwa die Regelungen für das Auslagern von Räumen zur Heimversorgung bei gleichzeitigem Verbot, Räume in den zu versorgenden Einrichtungen anzumieten. Auch die ausdrückliche Aufnahme des Medikationsmanagements und des Stellens und Verblisterns als pharmazeutische Tätigkeit wird begrüßt. Grundsätzlich will sich der Verband zudem weiterhin für eine Honorierung für das Verblistern und für ein Verbot von Pick-up-Stellen einsetzen.

 

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