Dispensierrecht

Hartmann: Keine Angst vor Impfrecht

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Berlin -

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert die ABDA auf, sich für ein Impfrecht für Apotheken einzusetzen. Die Standesvertretung kritisiert er dafür, die Forderung nicht mit Nachdruck zu verfolgen. Doch in Berlin fühlt man sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.

BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann sieht für Impfung in der Apotheke Rückenwind aus der Politik: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwarte von den Apothekern, dass sie mehr Kompetenz als Heilberufler einbringen. „Das ist doch eine Steilvorlage für eine konkrete Tätigkeit wie das Impfen in der Apotheke“, so Hartmann. Mehr Kompetenz in der Primärversorgung der Bevölkerung durch das Impfrecht sei genau der richtige Ansatz. „Wenn wir Jens Spahn ernst nehmen und nicht nur von Kompetenz reden, dann ist das Impfrecht ein guter Einstieg in eine selbstbewusstere Rolle im Gesundheitsmarkt“, so der BVDAK-Vorsitzende.

Hartmann beruft sich dabei auf die Mehrheit der Apotheker. Auch bisherige Erfahrungsberichte aus der Schweiz hätten unterstrichen, dass es nur Befürworter für das Impfen in der Apotheke gebe. In der Eidgenossenschaft hatte 2015 eine Gesetzesänderung das Impfrecht für Apotheken ermöglicht, das seitdem nach und nach eingeführt wird. Ende 2017 konnten Apotheker in 18 der 26 Kantone unter bestimmten Auflagen ohne ärztliche Verschreibung impfen. Im Kanton Tessin muss dem Apotheker eine Verschreibung vorgelegt werden.

Der Sorge der ABDA, dass das zu einer Konkurrenzsituation zwischen Ärzten und Apothekern führen könnte und dass die Mediziner im Gegenzug das Dispensierrecht fordern könnten, teilt Hartmann nicht. „ABDA und Kammern haben unsere Rechte zu vertreten und nicht die der Ärzte“, so Hartmann. „Es reicht anscheinend, mit dem Dispensierrecht zu drohen, und schon werden, wie in Bayern geschehen, die Kammerdelegierten mehrheitlich gegen das Impfrecht votieren“.

Die Landesapothekerkammer Bayern weist das zurück. Es habe nie eine Abstimmung ihrer Delegierten über das Thema gegeben, so eine Sprecherin. Dennoch ist auch die Kammer nicht an der Speerspitze der Befürworter für Impfungen in der Apotheke: „Es gibt da andere Prioritäten wie das Medikationsmanagement, bei denen Apotheker Verantwortung übernehmen können.“

Bei der ABDA wiederum scheint man noch gar keinen Standpunkt zum Thema gefunden zu haben. In einem Antrag zum Deutschen Apothekertag 2017 in Düsseldorf finden unter dem Titel „Steigerung der Impfquote durch Bündelung heilberuflicher Kräfte“ verschiedene Modelle Erwähnung, vom Impfpass-Check bis zur Impfberatung in Kitas. Zuletzt ist die Rede davon, dass Apotheker „die Ärzte bei der Durchführung einer Vielzahl an Impfungen unterstützen“ können. In dem Antrag wird auf andere europäische Länder verweisen, wo das „üblich und notwendig“ sei. Entschieden wurde über den Antrag noch nicht, er wurde in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Im Juni soll auf der Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

Die Sorgen, die der BVDAK der ABDA und den Kammern unterstellt, sind jedoch nicht gänzlich unbegründet. Im vergangenen Jahr hatte die Freie Ärzteschaft (FÄ) Forderungen nach dem Dispensierrecht ins Spiel gebracht, sollten die Apotheker versuchen, tiefer in die Patientenberatung einzusteigen. Zuvor hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt anlässlich des Tags der Apotheke davon gesprochen, dass in den Apotheken auch verstärkt Dienstleistungen wie Sprechstunden etwa zur Rauchentwöhnung, Ernährungs- und Impfberatung angeboten werden sollten. „Die Apotheker lehnen sich hier weit aus dem Fenster. Wollen sie die gute Koexistenz mit den Ärzten aufkündigen?“, hatte der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich damals erwidert. „Dann könnten Ärzte umgekehrt fordern, in ihren Praxen auch Medikamente abzugeben und zu verkaufen – was beispielsweise in der Schweiz sogar gut funktioniert und den Patienten den Weg in die Apotheke erspart.“

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