Vertragsverletzungsverfahren

Bundesregierung setzt auf Aufschub

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Die Bundesregierung will die Europäische Kommission möglicherweise um Aufschub des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens zum Mehrbesitzverbot für Apotheken ersuchen. In einer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestags vertritt das Gesundheitsministerium (BMG) die Auffassung, dass das Vorgehen der Kommission zumindest unerwartet kommt.

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy hatte Ende Januar ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Regierung geschickt. „Dieses neue Verfahren überrascht“, schreibt das BMG. Es überschneide sich maßgeblich mit dem Vorabentscheidungsersuchen, das das Verwaltungsgericht des Saarlandes dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen Apothekeneröffnung durch DocMorris vorgelegt habe.

Die Kapitalgesellschaft hatte im Sommer 2006 eine Apotheke in Saarbrücken übernommen, obwohl der Betrieb von Apotheken in Deutschland ausschließlich approbierten Apothekern vorbehalten ist. Der saarländische Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken hatte die Eröffnung mit Verweis auf EU-Recht genehmigt. Bislang hatte die Kommission sich wegen dieses laufenden Verfahrens nicht mit den deutschen Regelungen zum Besitz von Apotheken beschäftigt.

Das jetzt beanstandete Mehrbesitzverbot sei eng mit dem Fremdbesitzverbot verknüpft, argumentiert das BMG. Die Bundesregierung habe das Fremdbesitzverbot in ihrer Stellungnahme an den EuGH verteidigt. „Sachgerecht wäre es daher, wenn die EU-Kommission das neue Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im ersten Verfahren ruhen ließe.“ Ob dies möglich ist, sei noch zu prüfen.

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