Apothekenbetriebsordnung

BPI will Rezeptur einschränken

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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich in die Diskussion um die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eingeschaltet und Einschränkungen bei Anfertigungen in der Apotheke gefordert. So sollen Apotheken nach Vorstellung des Verbandes nur noch Rezepturen herstellen, wenn es kein geeignetes zugelassenes Fertigarzneimittel gibt. Auch bei der Qualität der eingesetzten Wirkstoffe sieht der BPI Handlungsbedarf.

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland Patienten in der Apotheke hergestellte Produkte bekommen, die beispielsweise in Bezug auf die Qualität der Wirkstoffe nicht höchsten Standards entsprechen müssen, wenn es im Markt Fertigarzneimittel gibt, die qualitativ hochwertiger sind“, sagte Professor Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI. Der Verband stützt sich mit seiner Forderung auf eine Resolution des Europarats, wonach Fertigarzneimitteln Vorrang vor Rezepturarzneimitteln einzuräumen ist.

Die Hersteller kritisieren, dass Apotheken - im Gegensatz zur Industrie - derzeit keine Wirkstoffe einsetzen müssen, die den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) entsprechen. Es dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. „Es ist sicherlich richtig, dass an die Räume der Apotheke nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können, wie an ein pharmazeutisches Unternehmen. Aber wenn es Wirkstoffe gibt, die den hohen Anforderungen der Guten Herstellungspraxis genügen, müssen diese auch in Rezepturen in Apotheken eingesetzt werden“, so Sickmüller.

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