Versandhandelsverbot

Botenservice nur durch Fachpersonal

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Sachsen will eine Initiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den Bundesrat einbringen. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, beschloss das Kabinett am Dienstag erwartungsgemäß den Vorstoß der scheidenden Gesundheitsministerin Helma Orosz. Alle Ministerien hatten die Initiative vorab gezeichnet und damit ihre Unterstützung signalisiert. Der Antrag sieht außerdem vor, in Apotheken nur noch „qualifizierte“ Boten, also pharmazeutische Mitarbeiter, für den Lieferservice einzusetzen.

Laut Sächsischer Staatsregierung hat der seit 2004 in Deutschland erlaubte Versandhandel mit Arzneimitteln zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt. Legale und illegale Anbieter seien nicht zu unterscheiden, sagte Orosz. Zudem sei die Gefahr von Arzneimittelfälschungen gestiegen: Nach aktuelle Recherchen seien etwa 95 Prozent der im Internet angebotenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept, mithin illegal - erhältlich.

„Das Ziel der sächsischen Gesetzesinitiative ist es, im Sinne des Patientenschutzes den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das vom Europäischen Gerichtshof festgestellte rechtliche Maß zurückzuführen“, so Orosz. Als Ersatz für den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln sieht der Antrag „die Schaffung eines besonderen Botensystems durch Apotheken“ vor, teilte das Ministerium mit.

Anfang September wird der Antrag im Bundesrat in der ersten Ausschusswoche nach der Sommerpause behandelt. Die Initiative werde vermutlich zunächst im Plenum diskutiert und dann in die Ausschüsse verwiesen werden, sagte der Ministeriumssprecher. Passiert der Antrag die Länderkammer, geht der Gesetzesvorschlag in den Bundestag.

Am 4. Juli hatte Bayern ebenfalls eine Initiative für ein Rx-Versandverbot in den Bundesrat eingebracht: Der Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, wurde nach kurzer Debatte im Plenum in die Ausschüsse verwiesen.

Der bayerische Vorschlag sowie Sachsens weitreichendere Gesetzgebungsinitiative könnten in der nächsten Sitzungsperiode zusammengefasst werden. Damit ist Beobachtern zufolge allerdings nicht vor der bayerischen Landtagswahl am 28. September zu rechnen.

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