Rahmenvertrag

BMG hat kein Problem mit DocMorris

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht nach Informationen von APOTHEKE ADHOC keine Gründe, der niederländischen Versandapotheke DocMorris den Beitritt zum Rahmenvertrag zu versagen. Über die mögliche Umsetzung schweigt sich das Ministerium allerdings aus. In einer Stellungnahme an den GKV-Spitzenverband fordert das BMG die Gremien der Selbstverwaltung - also Kassen- und Apothekerverbände - lediglich dazu auf, gegebenenfalls den Rahmenvertrag anzupassen.

Beim GKV-Spitzenverband ist man von den knappen Ausführungen des BMG enttäuscht: „Wir hatten gehofft, dass es eine detailliertere Rechtsposition aus dem Ministerium gibt“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Reaktion der Apotheker war zurückhaltend: Der Vorgang befinde sich weiterhin in der rechtlichen Prüfung, hieß es beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

DAV und Kassen haben nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes bereits Gespräche und Vertragsverhandlungen über das Beitrittsersuchen aufgenommen. Für den Fall einer Öffnung gebe es eine Reihe juristischer sowie technischer Details zu klären, so die GKV-Sprecherin.

DocMorris hatte unlängst eine Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag abgegeben. Bereits im Januar hatte sich das Berliner Büro von Celesio nach Informationen von APOTHEKE ADHOC zur Frage eines möglichen Beitritts an das BMG gewandt.

Bislang schließen ausländische Versandapotheken, die deutsche Versicherte beliefern wollen, Einzelverträge mit den Krankenkassen ab. Die Versandapotheken können den Kassen zusätzliche Rabatte gewähren. Tritt DocMorris dem Rahmenvertrag bei, müssten die Kassen auf diese Rabatte verzichten. Welche Vorteile sich die Celesio-Tochter von einem Beitritt zum Rahmenvertrag verspricht, war auf Anfrage bislang nicht zu erfahren.

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