Mehrkostenregelung

BMG: Apotheker müssen Abschlag leisten

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Die neue Mehrkostenregelung sorgt nicht nur für viel Aufwand in den Apotheken, sondern auch für politischen Sprengstoff. Nachdem die Ersatzkassen den Apothekern unterstellt hatten, von der Reform zu profitieren, schaltet sich nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Diskussion ein und stellt klar, dass weder Apotheken noch Hersteller aus der Mehrkostenregelung Vorteile ziehen könnten. Alle gesetzlichen Abschläge müssten gezahlt werden.

Bislang werden Patienten, die sich für ein Wunscharzneimittel entscheiden, wie Privatpatienten behandelt. Sie zahlen den kompletten Preis und rechnen im Anschluss mit ihrer Krankenkasse ab. Für Apotheken- und Herstellerrabatt ist dabei noch keine Lösung gefunden; der Patient zahlt die Abschläge bislang aus eigener Tasche. Gewollt war dies vom Gesetzgeber nicht: In der Begründung zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) heißt es, auch im Fall der Kostenerstattung dürften weder Versicherter noch Krankenkasse mit dem Herstellerrabatt belastet werden.

Auch wenn das Verfahren nach wie vor unklar ist, pfeift das BMG jetzt die Ersatzkassen zurück und fordert eine Richtigstellung: Weder Apotheken noch Hersteller würden bei der Mehrkostenregelung begünstigt. Gleichzeitig erinnert das Ministerium die Selbstverwaltung an ihre Verpflichtung: „Die Krankenkassen müssen mit den Apothekerverbänden eine entsprechende Regelung im Rahmenvertrag finden“, sagt eine BMG-Sprecherin. Dabei gehe es nicht nur um den Herstellerrabatt, sondern auch um den Kassenabschlag: „Apotheken müssen den Abschlag immer leisten, wenn sie ein Arzneimittel an einen gesetzlich Versicherten abgeben, das heißt auch im Rahmen der Kostenerstattung.“


Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband hatten bereits Ende des Jahres über die Umsetzung verhandelt. Bislang gibt es noch kein konkretes Ergebnis: „Wegen schwieriger Detailfragen konnten die Verhandlungen im Dezember noch nicht abgeschlossen werden“, sagt ein DAV-Sprecher. Das nächste Gespräch ist für Mitte des Monats angesetzt.

Das Problem ist, dass der Herstellerrabatt von den Apotheken normalerweise vorgesteckt und anschließend über die Rechenzentren eingezogen wird. Sollte dieser Weg auch bei der Mehrkostenregelung gewählt werden, müsste das Rezept allerdings wie üblich in der Apotheke verbleiben. Auch die Honorierung für die Dienstleistung außerhalb des Abrechnungsverfahrens müsste geklärt werden.

Beim Kassenabschlag plädieren die Kassen für eine pragmatische Lösung: „Die 2,05 Euro sollten dem Versicherten direkt in der Apotheke erlassen werden“, sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands.

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