Individuelle Risikobewertung

Blackout: Keine Notstromaggregate für Apotheken

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Berlin -

Derzeit werden die Diskussionen um einen möglichen Blackout in der Öffentlichkeit immer lauter. Mehrere Apothekerkammern wollen per Informationsschreiben Inhaber:innen für einen Stromausfall sensibilisieren. Wie soll eine mögliche Vorbereitung aussehen?

Die Apothekerkammer Nordrhein schickte vergangene Woche ein offizielles Schreiben an Apotheken des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. In diesem teilt sie mit, dass verschiedene Szenarien eines möglichen Blackouts in Deutschland durchdacht werden. Inhaber:innen sollen sensibilisiert werden und gedanklich den Fall eines Stromausfalls in der Apotheke einmal durchgehen. Gegebenenfalls seien entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Zudem weist das Schreiben darauf hin, dass alltägliche und wichtige Prozesse während des Stromausfalls nicht mehr durchführbar wären.

Unter anderem fallen folgende Systeme und Aufgaben aus:

  • Securpharm
  • Rabattverträge einhalten
  • Inventurarbeiten
  • EC-Zahlungen

Die Apothekerkammer ruft abschließend noch einmal die Pflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Erinnerung. Diese sei grundsätzlich auch zu gewährleisten, sollte ein Blackout eintreten. Notstromaggregate würden einzelnen Apotheken aber nicht zur Verfügung gestellt werden. Vorhandene Aggregate seien in einer Akut-Situation Feuerwehren und Hilfsorganisationen vorzuhalten, um vorrangig Menschenleben zu retten. Für einen Bedarf darüber hinaus stünden keine weiteren Aggregate bereit. Die Apothekerkammer habe bereits Vorkehrungen getroffen, um in einer Notsituation eine Erreichbarkeit per Telefon und Mail zu gewährleisten, hieß es weiter.

Eine konkrete Maßnahmenliste für die Apotheke findet sich im Anhang des Schreibens:

  • Individuelle Risikobewertung durchführen in Bezug auf stromabhängige Geräte
  • Bevorratung von Medikamenten
  • Ausdrucken wesentlicher Informationen (Kontaktdaten, Notdienstplan)
  • Kühlpflichtige Medikamente: prüfen, ob Isolierboxen vorhanden sind, Temperaturüberwachung, Stabilitätsdaten bereithalten
  • Kommissionierautomat: prüfen, ob Notstromversorgung vorhanden, Warensortiment mit Lagerort ausdrucken
  • Apothekensoftware: Notstromversorgung prüfen
  • Telekommunikation: Mobiltelefon als Alternative?
  • Beleuchtung: Batteriebetriebene Lampen vorhanden?
  • Fahrzeuge: Auto ausreichend betankt?
  • Information: prüfen von vorhandenen Infopunkten in der Umgebung

Fragen zur Situation auch in Rhein-Sieg

Die Behörde im Rhein-Sieg-Kreis hatte ein ähnliches Schreiben in der vergangenen Woche an Apotheken verschickt und damit eine Abfrage gestartet: In Hinsicht auf eine mögliche Energiemangellage wollte das Gesundheitsamt wissen, wie gut Inhaber:innen auf eine vorübergehende Einschränkung der Stromversorgung vorbereitet sind. Grundsätzlich sollte zeitnah mitgeteilt werden, wie es um Personalverfügbarkeit, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Kühlschränke, Automatiktüren, das Kassensystem, den Kommissionier, Kommunikationsmittel, Beleuchtung und die Heimversorgung steht. Ähnliche Abfragen gibt es in weiteren Kreisen, andere Apotheken haben noch nichts von ihrer Behörde gehört. Bis zum 2. Dezember sollen Fragen dazu beantwortet werden, welche Optionen sie planen oder schon umgesetzt haben.

„Ich habe das Notstromaggregat vorsorglich gekauft“

Apotheker Wolfgang Scharpf hat bereits mit einem Notstromaggregat für seine Apotheke in Sonthofen vorgesorgt. Kühlschränke und Notkassen könne er so wenigstens im ersten Zeitraum des Blackouts am Laufen halten, erklärte er. Längere Zeit schaffe er damit nicht, der Gesetzgeber schreibt vor, entzündliche Treibstoffe nur in begrenztem Umfang vorrätig zu halten: Auf 100 Quadratmeter in einer Garage etwa dürfen maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel gelagert werden. Gegenüber APOTHEKE ADHOC haben mehrere Apotheker:innen erklärt, welche Maßnahmen sie bereits ergriffen haben.

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