Apothekenbetriebsordnung

Apotheken dürfen nicht bei Apotheken kaufen

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Erwerb und die Weitergabe von Arzneimitteln zwischen Apotheken künftig nur noch in engen Grenzen zulassen. In der Kabinettvorlage der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) heißt es: „Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel mehr beziehen.“ Eine Erklärung gibt es auch in der Begründung nicht.

Laut Entwurf gibt es einige Ausnahmen: So soll innerhalb von Filialverbünden weiterhin Ware geliefert werden können. Auch Einkaufsgemeinschaften soll Rechnung getragen werden: „Im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ können Arzneimittel auch in Zukunft von anderen Apotheken bezogen werden. Weitere Erläuterungen dazu gibt es aber nicht.

Als Ausnahmen gelten außerdem Zytorezepturen, Restbestände bei Geschäftsaufgabe sowie Lieferungen in dringenden Fällen und Seuchengefahr.

Werden Arzneimittel von anderen Apotheken bezogen, müssen beide Parteien künftig über die Chargen Buch führen.

 

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