Apothekenhonorar

448,75 Euro Notdienstgebühr

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Berlin -

Noch können sich die Apotheker nicht über eine pauschale Vergütung ihrer Nacht- und Notdienste freuen. Apotheker Gunnar Müller aus Detmold wollte nicht warten, bis das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) alle Instanzen der Gesetzgebung passiert hat: Auf einem noctu-Rezept hat er einer Krankenkasse einfach eine Notdienstgebühr von 448,75 Euro in Rechnung gestellt. „Das entspricht der Vergütung eines Approbierten für einen Wochenenddienst plus 2,50 Euro Notdienstgebühr“, erklärt Müller.

Schon im Februar hatte Müller einen offenen Brief an alle Apotheken Deutschlands verschickt, in dem er seine Aktion ankündigte. Schließlich sei die von der Regierung angekündigte pauschale Vergütung für Notdienste immer noch nicht realisiert worden, hieß es damals.

Seinen eigenen Wochenenddienst nutzte Müller dann, um Taten folgen zu lassen: „Ich habe einfach auf das erste noctu-Rezept gewartet“, erklärt der Pharmazeut, der auch den Protestapothekern angehört. Auf die Verschreibung habe er die Sonder-PZN 2567018 aufgedruckt, mit einem Betrag von 446,25 Euro.

Die Höhe seiner Notdienstgebühr hat Müller anhand des Rahmentarifvertrages zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnet. Bezugsgröße sei die Leistung eines Approbierten am Ende seiner Karriere für einen Notdienst am Wochenende gewesen.

Dementsprechend niedriger fällt seine Empfehlung für Abrechnungen aus, die während der Woche eingereicht werden: So schlägt er vor, werktags pro Nacht 180,88 Euro in Rechnung zu stellen.

Die Konsequenzen seines Handelns sind Müller bewusst: „Das habe ich auch auf die Gefahr hin gemacht, retaxiert zu werden.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Müller mit seinen Abrechnungen ein Zeichen setzen will: Im Dezember hatte er sein Rechenzentrum angewiesen, auf den von ihm eingereichten Rezepten keinen Kassenabschlag mehr zu berechnen. Das ARZ war seinem Wunsch allerdings nicht nachgekommen, weil es die Sammelrechnung in Gefahr gesehen hatte.

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