EuGH Spezial

Ankläger auf der Verteidigerbank

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Im spanischen Vorlageverfahren zur Bedarfsplanung für Apotheken wird es beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wieder lebhaft zugehen. Neben dem Gesundheitsministerium und der Provinzregierung, also den Beklagten, werden auch die spanische Apothekerkammer, der spanische Apothekerverband sowie einige kleinere Zusammenschlüsse von Apothekern das bestehende System verteidigen. Auch die Regierung aus Madrid kämpft für ihr System. Unterstützung kommt aus Belgien, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und der Slowakei.

Nach derzeitigem Stand werden sich außer den Klägern voraussichtlich nur die EU-Kommission, der Verband der spanischen Supermarktketten sowie eine Gruppe spanischer Apotheker namens „Plataforma para la Libre Apertura de Farmacias“ (kurz: „Plafarma“, wörtlich: „Plattform für die freie Eröffnung von Apotheken“) gegen die Bedarfsplanung aussprechen.

Der Verband hatte im Ausgangsverfahren als Nebenkläger auftreten wollen. Weil dies nicht möglich war, Plafarma aber unbedingt im Verfahren beteiligt werden wollte, ließen sich die Pharmazeuten kurzerhand von ihren Kollegen mit verklagen. Aus diesem Grund dürfte am Dienstag in Luxemburg die „Verteidigung“ zugunsten der „Anklage“ sprechen.

Spanische Apotheker sind auch für das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien mitveranwortlich. Sie hatten sich bereits 1995 in Brüssel über die Niederlassungsbeschränkungen beschwert; im Jahr 2000 schickte der Verein tausende E-Mails an verschiedene EU-Stellen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. 2001 legte die EU-Kommission eine Akte zu den Beschwerden der Pharmazeuten an; 2005 leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien ein, das allerdings noch nicht beim EuGH liegt.

Immer wieder haben in der Vergangenheit Apotheker juristisch gegen die Bedarfsplanung für Apotheken gekämpft - nicht nur in Spanien. Beschwerden zum Thema sind bei der EU-Kommission offenbar auch aus Italien und Frankreich eingetroffen; bislang geht die Brüsseler Behörde in Sachen Niederlassungsfreiheit allerdings nur gegen Spanien und Österreich vor.

Der EuGH hatte vor kurzem in einem österreichischen Vorlageverfahren entschieden, dass Niederlassungsbeschränkungen im Gesundheitswesen fair sein müssen. Nach Ansicht der EU-Richter verstößt die österreichische Bedarfsplaung für Zahnambulatorien gegen Gemeinschaftsrecht, da sie weder alle Antragsteller gleich behandelt noch vor der Willkür der Behörden schützt. Grundsätzlich verworfen hatten die Richter das System der Bedarfsplanung aber nicht.

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