Bundesrat

30 Anträge für ApBetrO bleiben

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat seine Beratungen über die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die AMG-Novelle abgeschlossen. Dem Vernehmen nach sollen sich die Länder bei der ApBetrO auf fast 30 Änderungsanträge geeinigt haben. Eine genaue Zahl und die Inhalte der Anträge sind zur Stunde allerdings noch nicht bekannt.

 

Ursprünglich hatten die Arzneimittelexperten aus den Ländern mehr als 60 Änderungsanträge beim Bundesrat zur Besprechung eingereicht. Die meisten davon sahen eine Streichung der von der Regierung geplanten Privilegierung von Filialverbünden vor. Einer Sprecherin der Länderkammer zufolge hätten sich die Änderungswünsche der Länder leicht zusammenfassen lassen. Auf die Einberufung eines Unterausschusses konnte daher verzichtet werden.

In Sachen AMG-Novelle ist bislang nicht bekannt, ob und wie viele Anträge beschlossen wurden. Nur so viel: Aus den Ländern waren knapp 100 Vorschläge eingereicht worden. Auch bei der heutigen Sitzung im Gesundheitsausschuss soll das Thema „Pick-up“ für viel Gesprächsbedarf gesorgt haben. Schleswig-Holstein wollte die Regierung beispielsweise auffordern, Alternativen für ein Verbot der Abholstellen in Drogeriemärkten anzubieten, nachdem das Bundesjustizministerium den Vorschlag der ABDA abgelehnt hatte.

In letzter Minute hatte Bayern bezüglich des Versandhandels einen drastischen Antrag eingebracht: Der Freistaat forderte abermals das komplette Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln und von Pick-up-Stellen. Ob dieser Antrag bei den anderen Ländern Unterstützung fand, ist jedoch auch noch nicht klar.

Die heute beschlossenen Änderungsanträge werden dem Plenum bei seiner nächsten Sitzung am 30. März als Beschlussempfehlungen vorgelegt. Für die ApBetrO wäre dies der letzte Abstimmungstermin. Die AMG-Novelle hat dann erst ihre erste Besprechung im Plenum des Bundesrats und könnte danach noch durch Anträge aus den Bundestagsfraktionen geändert werden.

 

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