Rote-Hand-Brief

Bendamustin: Erhöhte Mortalität

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Berlin -

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt vor der Verwendung von Levact (Bendamustin) in nicht zugelassenen Indikationen oder Kombinationen. Der Hersteller des Originalpräparates, Astellas, informiert in einem Rote-Hand-Brief über eine erhöhte Mortalität.

Bendamustin ist auch als Generikum verfügbar und indiziert zur Behandlung der chronisch lymphatischen Leukämie, des indolenten Non-Hodgkin-Lymphoms sowie des multiplen Myeloms. Außerhalb dieser Anwendungsgebiete sei die Mortalität erhöht, warnt Astellas. Bendamustin wirkt zytostatisch, in dem es die DNA alkyliert und damit die DNA-Synthese- und Reparaturmechanismen stört.

In mehreren klinischen Studien wurde beobachtet, dass als unerwünschte Folgen hauptsächlich schwerwiegende und tödliche Infektionen auftraten. Dazu gehörten sowohl bakterielle Infektionen wie Sepsis und Pneumonie, als auch opportunistische Virusinfektionen etwa mit Varizella-Zoster-Virus (VZV) und Cytomegalovirus (CMV).

Außerdem wurden in der Sicherheitsanalyse Reaktivierungen von Hepatitis B bei Patienten beobachtet, die zu einem akuten Leberversagen führten oder in 18 Prozent der Fällen tödlich endeten. Die Mehrzahl der Infektionen wurde in einen kausalem Zusammenhang mit einer Bendamustin-Therapie gesetzt. Nachdem das Arzneimittel abgesetzt oder die Medikation geändert wurde, konnte sich eine große Zahl der Patienten regenerieren.

In Kombination mit Rituximab führte Bendamustin zu einer Verlängerung der Lymphozytopenie oder zu einer niedrigen Zahl der CD4-positiven T-Zellen. Patienten können nach einer Behandlung mit Bendamustin anfälliger für Infektionen werden, da das Immunsystem geschwächt sei. Auch tödliche kardiale, neurologische und respiratorische Nebenwirkungen wurden in den Studien berichtet. Als Konsequenz wird der Hersteller die Fachinformation überarbeiten und Warnhinweise bezüglich (oppurtunistischer) Infektionen aktualisieren.

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