Verschreibungspflicht

Pseudoephedrin wird rezeptpflichtig

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Berlin -

Der Wirkstoff Pseudoephedrin wird ab Mai teilweise der Verschreibungspflicht unterstellt. Arzneimittel, die insgesamt mehr als 720 Milligramm des Sympathomimetikums enthalten, sind dann nur noch auf Rezept erhältlich. Betroffen sind die Präparate Reactine Duo und Rhinopront Kombi (beide McNeil/Johnson & Johnson) in den derzeit erhältlichen Packungsgrößen.

Reactine Duo enthält aktuell 14 beziehungsweise 28 Tabletten mit jeweils 120 Milligramm Pseudoephedrin - erlaubt wären nach den geplanten Vorgaben maximal sechs Stück. In Rhinopront Kombi sind 20 Tabletten mit jeweils 60 Milligramm Pseudoephedrin und damit acht zuviel. Das ebenfalls Pseudoephedrin-haltige Aspirin Complex (Bayer) enthält auch in der 20er Packung insgesamt nur 600 Milligramm des Wirkstoffs und bleibt damit apothekenpflichtig.

Mit der Beschränkung ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einer Empfehlung Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gefolgt. Das Gremium hatte sich im Juli vergangenen Jahres für die Begrenzung der Packungsgröße ausgesprochen. Hintergrund ist die missbräuchliche Verwendung von Pseudoephedrin, das zur Herstellung der Modedroge Crystal (Metamfetamin) genutzt werden kann.

Ausnahmen von der Rezeptpflicht sieht die Novelle der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für die Wirkstoffe Dexamethason und Adrenalin vor. Heilpraktiker sollen entsprechende Präparate zur Notfallbehandlung von anaphylaktischen Reaktionen nach einer Neuraltherapie künftig auch ohne Rezept erhalten.

Vorgesehen ist die rezeptfreie Abgabe von maximal drei Fertigspritzen oder Ampullen des Kortikosteroids mit jeweils 40 Milligramm Wirkstoff. Bei Adrenalin werden Packungen mit einem Autoinjektor aus der Verschreibungspflicht entlassen. Heilpraktiker müssen in der Apotheke ihre Erlaubnis sowie ihren Personalausweis beim Kauf vorlegen.

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