Paracetamol

BAH: Apotheken- statt Rezeptpflicht

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Berlin -

Die Begrenzung der Packungsgrößen für Paracetamol zeigte in Großbritannien Wirkung: Intoxifikationen und suizidale Todesfälle wurden deutlich gesenkt. Auch in Deutschland wurden vor vier Jahren Packungen auf 20 Tabletten begrenzt. Eine allgemeine Rezeptpflicht für den Wirkstoff lehnen die OTC-Hersteller jedoch ab. Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer des Bereichs Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), erklärt, welche Risiken der Wirkstoff hat und welche Maßnahmen geeignet sind.

ADHOC: Warum sind die Hersteller dagegen, dass Paracetamol nur noch auf Rezept abgegeben werden darf?
KROTH: Paracetamol wird seit vielen Jahrzehnten von Patienten zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen angewendet. Wenn die Verbraucher Paracetamol-haltige Arzneimittel entsprechend den Vorgaben der Packungsbeilage anwenden, sind diese wirksam und sicher. Daher hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht bereits im Juni 2012 eine Verschreibungspflicht nahezu einstimmig abgelehnt.

ADHOC: Was unterscheidet Deutschland zu Großbritannien?
KROTH:. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Paracetamol, wie im übrigen alle Schmerzmittel, in Deutschland nur in der Apotheke erhältlich ist. In Großbritannien ist das nicht der Fall. Dort ist Paracetamol auch in Verbrauchermärkten erhältlich – eine fachkundige Beratung durch den Apotheker findet somit nicht statt. Die Apothekenpflicht ist ein gutes Instrument, um Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen.

ADHOC: Gibt es keinen Handlungsbedarf?
KROTH: Die Wirksamkeit und Sicherheit von Paracetamol ist in zahlreichen Studien belegt worden. Dies hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor kurzem in seinem Bulletin für Arzneimittelsicherheit festgestellt. Fazit: Es gibt keine Hinweise auf klinisch relevante Risiken unter therapeutischer Dosierung.

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