OTC-Ausnahmeliste

ASS bei KHK auf Rezept

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Der Thrombozytenaggregationshemmer Acetylsalicylsäure (ASS) kann künftig auch bis zu einer Dosierung von 300 Milligramm für Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) auf Kassenrezept verordnet werden – sofern die Diagnose hinreichend gesichert ist. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen entsprecheden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht beanstandet, sodass dieser nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten kann.

Bislang darf ASS laut OTC-Ausnahmeliste darf nur in der Nachsorge von Herzinfarkten und Schlaganfällen sowie nach arteriellen Eingriffen zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Dass ASS in der Sekundärprävention von KHK Therapiestandard ist, leitet der G-BA aus verschiedenen Metaanalysen her.

Allerdings zahlen die meisten Patienten ASS wegen des niedrigen Preises ohnehin selbst; laut Arzneiverordnungsreport wurden 2011 655 Millionen Tagestherapiedosen zu Lasten der Kassen verordnet, also umgerechnet 6,55 Millionen N3-Packungen.

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